Beifang

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Begriffserklärung

Beifang ist ein aus einem Herrenhof ausgegliedertes Recht, so z.B. ein Gebiet, Hof, Kotten, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.

Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:

Nordrhein-Westfalen

  1. Beifang, Kreis Coesfeld (= 59394 Nordkirchen)
  2. Beifang, Kreis Unna (= 59379 Selm)

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