Landgericht

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Der Begriff

Das Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.[1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

105 - Landgericht - {deu=Landgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Landgericht,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp Amtsgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Landgerichtes>,
 ist (auf deu) Amtsgericht,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Das übergeordnete Objekt ist das Oberlandesgericht. Am Objekt/Objekttyp Landgericht steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung des Oberlandesgerichtes>,
 ist (auf deu) Landgericht,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Landgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.