Sozialgericht
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Der Begriff
Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit.[1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
197 - Sozialgericht - {deu=Sozialgericht}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Sozialgericht,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Es gibt keine untergeordneten Objekte.
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Das übergeordnete Objekt ist das zugehörige Landessozialgericht. Am Objekt/Objekttyp Sozialgericht steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung des Landessozialgerichtes>, ist (auf deu) Sozialgericht,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Sozialgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.