Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/019
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stellung eines Verzeichnisses im kirchlichen Besitz befindlicher (Kirchen-, Pfarr-, Ephoral-, Synodal- und sonstiger kirchlicher Amts-) Bibliotheken, aus welchem Ort, Bezeichnung, Inhaber, Aufbewahrungsart und Sicherung, Zugänglichkeit und Umfang der Sammlungen hervorgehen sollen, nebst Angaben, bis wann die Sammlung fortgesetzt und ob ein Katalog vorhanden ist, sowie ob, wieviel und welche Handschriften und Drucke aus dem 15. und 16. Jahrhundert, handschriftliche oder gedruckte Chroniken der Kirchgemeinden sich finden, und wobei sonstige merkwürdige Bücher und Handschriften, sowie interessante Vorgänge aus der Geschichte der einzelnen Bibliotheken erwähnt werden können. Da eine Zusammenstellung der Resultate noch nicht vorlag, konnte die Erlaubnis zu deren Benutzung nicht erbeten werden.
Matrikeln. Unter den Matrikeln (s. Abteilung I, Heft 1, S. XXV f.) aus dem hier behandelten Gebiete befindet sich eine ganze Reihe aus dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts. Weitere, als die in der Umfrage nachgewiesenen, würden in den Matrikelakten der Bezirksregierungen zu finden sein. Diejenigen der Potsdamer Regierung befinden sich jetzt beim Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg; die Regierung in Frankfurt a. O. hat die ihrigen noch behalten. Wo sich Material fand, das die Matrikeln ergänzte, abänderte oder Streitigkeiten aus solchen beleuchtete, ist das angegeben und in die Zusammenstellung 6 im dritten Teile aufgenommen worden.
Kirchenrechnungen. Die verzeichneten Kirchenrechnungen gehen in einem Falle (St. Marien zu Frankfurt a. O.) bis 1574, in noch zweien ins 16. Jahrhundert zurück und sind im 17. Jahrhundert schon zahlreich vorhanden (s. Teil III, II). Eine ausdrückliche Nennung der Matrikeln und Rechnungen in Frage 12 würde wahrscheinlich wesentlich mehr Angaben darüber erzielt haben.
Mängel des Umfrageformulars. Bei der Bearbeitung des vorliegenden Heftes haben sich die Schwächen in dem Formular der Umfrage ähnlich störend bemerkbar gemacht, wie es aus der Einleitung zu Abteilung I, Heft 1 zu ersehen ist. Besonders die Unterfrage b der Fragen 3—7 (s. dort S. VII) hat in ihrer Mißverständlichkeit förmlich hypnotisierend gewirkt, so daß selbst die erbetenen Vervollständigungen von Fragebogen eine Auskunft über die Kirchenbücher bis auf die Gegenwart herunter zuweilen haben vermissen lassen. Unter Kommunikanten-Registern sind sehr vielfach nur solche mit Namensnennung verstanden worden, die als fehlend angegeben