Geschichte der Stadt Northeim/031
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Geschichte der Stadt Northeim | |
Inhalt | |
Nachtrag | Register: AB C DE FG H I/J KLM NO PR S TU VWZ | |
<<<Vorherige Seite [030] |
Nächste Seite>>> [032] |
Datei:Geschichte-Stadt-Northeim.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Huefe Landes, vier Huefen zu einem Vorwerke gehörig zu Sulthe, dem bey der Ruhme, und zwey Huefen die da gehören zum Vorwerke bey den Linden, noch drey Huefen die gehören zu dem Hofe mitten im Dorfe zu Sultheim, ergo fuit Sultheim. gelegen, dazu den Zoll dem Stifte zu gehörig.
Der Grund hievon ist in dem vorhergehenden enthalten. Was das hiergemeinte und nachher zerstöhrte Dorf Sultem oder Sultheim an der Ruhme betrift; so lag solches in der Sultmer Feldmark, in der Ebene, welche noch jetzt die Sülte genannt wird. Von diesem zerstöhrten Dorfe haben die nachherigen Sultmer Erben ihren Ursprung. Diese Sultmer Erben, deren wenigstens drey seyn sollen, und wobey seit undenklichen Jahren ein Rechtsgelehrter gewesen, wählen sich unter einander, dürfen jedoch keine andere dazu wählen, als solche, die ausser ihren dazu erforderlichen Fähigkeiten sowol in Northeim ansäßig sind, als auch in der Sultmer Feldmark eigene Länderey besitzen. Wenigstens zwey davon müsen mit dem besonders vorgeschriebenen Eide der Feldgeschwornen belegt werden. Sie verrichten die Besichtigungen im Sultmer Felde, müseen die darin vorgefallenen Wrugen eintragen, und ihr Wrugen-Register zu den jährlichen