Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/VII
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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08 | |
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auf Seite 76 sub 4 eingetragenen Ortgemeinde Brixlegg. Laut Darstellung auf Seite 139 sub 3 bilden 6 Katastralgemeinden die politische Gemeinde Bleggio Superiore und zwar gehört zur Katastralgemeinde Balbido die gleichnamige Ortschaft 1, zu Cavrasto die gleichnamige Ortschaft 4, zu Rango die gleichnamige Ortschaft 10, zu Madice gehören die Ortschaften Gallio 5, Madice 7 und Spiazzo 11, zu Larido die Ortschaften Bivedo 2, Cavajone 3, Larido 6, Marazzone 8 und Marcè 9, während die Katastralgemeinde Bleggio Superiore, die der Ortsgemeinde den Namen gab, unbehaust ist (= o.H.). Auf Seite 87 sub 5 ersieht man, daß die 8 dort verzeichneten Katastralgemeinden die Ortsgemeinde Aßling auf Seite 86 sub 5 bilden und daß jeder einzelnen Katastralgemeinde die gleichnamige Ortschaft der Ortsgemeinde entspricht.
Noch seltener ist das umgekehrte Verhältnis, daß nämlich eine Katastralgemeinde 2 oder 3 Ortsgemeinden in sich faßt. Auf Seite 151 stehen sub 13 nach dem Namen der Katastralgemeinde Mollaro die Zahlen (13,25), das heißt zur Katastralgemeinde Mollaro gehört nicht bloß die gleichnamige Ortsgemeinde 13, sondern noch die Ortsgemeinde Tuenetto 25; auf derselben Seite stehen sub 19 nach Segno die Zahlen (19,23,28), woraus zu entnehmen ist, daß die Katastralgemeinde Segno außer der gleichnamigen Ortsgemeinde 19 noch die Ortsgemeinde Torra 23 und Vion 28 umfaßt. - Auf Seite 117 erfährt man sub 5, daß die Katastralgemeinde Concei die Ortsgemeinden Enguiso 3, Lenzumo 5 und Loeca 6 auf ihrem Territorium vereinigt.
Letzteres beispiel zeigt nebenbei, daß die Katastralgemeinde mitunter einen Namen führet, der keiner der auf ihrem Gebiete gelegenen Ortsgemeinden oder Ortschaften zukommt. Ein weiteres beispiel hiefür liefert auf Seite 75, Bezugsnummer 12, der Name der Katastralgemeinde Ebbserberg, welcher die Ortsgemeinde Niederndorferberg entspricht; ferner auf Seite 29 sub 10, wo die die Ortschaft Neustift der gleichnamigen Ortsgemeinde umfassende Katastralgemeinde Neustift 1 (lies: Neustift erster Teil) heißt, während die zweite, die Ortschaft Riol umspannende Katastralgemeinde die Bezeichnung Neustift II führt.