Herforder Chronik (1910)/406
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1757.
Art. 4. Alle Ortsvorstände sollen sehr darauf acht geben, daß die Kasernen der Soldaten, Reiter[1] oder Dragoner in gutem Stande und mit Möbeln versehen seien, d. h. mit Betten, Tischen, Waffenständern nach den Mitteln jedes Ortes. Wenn die Quartiere mangels anderer Gelegenheit sich bei den Einwohnern befinden, sollen sie bequem sein; die Magistrate sollen den Einwohnern diejenigen Erleichterungen verschaffen, die sie selbst nicht haben können, um die Quartiere so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Soldaten sollen zu Zweien oder zu Dreien schlafen, die Reiter, Husaren und Dragoner zu Zweien, die Quartiermeister allein. Alles nach Möglichkeit und nach den Mitteln der Ortschaften.
Art. 5. Der Offizier, General oder ein anderer, soll sein Quartier nicht länger in Anspruch nehmen, als er auf seinem Posten ist.
Art. 6. Das Winterquartier beginnt erst an dem Tage, wenn die Truppen einrücken und dauert bis zum Ausmarsch. Es darf nur für die wirklich Anwesenden etwas geliefert werden.
Art. 7. Es soll an den Toren der Ortschaften von den aus- und eingehenden Soldaten kein Zoll von Holz, Torf, Korn u. dergl. Waren erhoben werden.
Art. 8. Jeder Offizier, sei er Infanterist, Reitersmann[1], Husar od. Dragoner, ist verpflichtet, die Steuern, Accisen und andere Lasten der Provinzen und Städte zu bezahlen, ohne irgend welche Befreiung davon beanspruchen zu können.
Le duc de Richelieu.
Wie sich die Dinge in der Wirklichkeit gestalteten, werden wir weiter unten sehen.
Die Beunruhigung begann wieder mit einem Erlaß der Kriegs- und Domänenkammer in Minden.
Am 28. Oktober sagt sie in einem Rundschreiben: „Da es die Notdurft erfordert, diejenigen Kosten, welche für die zu Herford erforderte 80 000 und zu Bielefeld 40 000 Rationen aufgebracht werden müssen, auf die Grafschaft Ravensberg repartiren zu lassen, da die Grafschaft dem Fürstentum Minden zu Hülfe kommen müsse, weil dasjenige Quantum, so an Fourage und barem Gelde von dieser (der Grafschaft) gefordert werde, mit dem Quantum von Minden in gar keinem Verhältnis steht, da es (das Fürstentum) allein eine Million an Rationen und 200 000 Thl. bar Geld liefern soll, so wird sich der Regierungs-Rath Gölitz in die Grafschaft begeben und mit den Ständen, Beamten, Städten und Stiftern, auch Judenschaft wegen Auskunft der Reparation der nach Herford