Herforder Chronik (1910)/107

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Herforder Chronik (1910)
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Sind nun die Schiffe zu Leutesdorf angekommen, so zahlt der dortige Meier Siegfried dem Schiffer 2 Schillinge Ruderlohn, Rogepenninge genannt. - Von der Äbtissin erhält dieser Meier 2 Malter (2 x 12 Scheffel) Roggen für die Küche, von Äbtissin und Stift gemeinschaftlich zwei Schinken. Die Ohmträger, welche die Fässer aus den Schiffen herausschaffen, und die mit den Küferarbeiten betrauten Mannschaften werden von Äbtissin und Stift zu gleichen Teilen abgelohnt. Für das Schuhwerk der Knechte dagegen hat die Äbtissin allein zu sorgen.

Was der mit dem Wein abfahrende Schiffer bis zum Einlaufen in den Hafen von Duisburg verbraucht, vergelten ihm Äbtissin und Stift gemeinsam (aequaliter). - Jeder der Leutesdorfer Hofhörigen, welche „hien“ heißen, hat drei Faßdauben und fünf Stricke zu liefern.

Leutesdorf scheint der Stapelplatz für die Stiftsweine aus dem zweiten Weinbezirk Arenberg bei Koblenz gewesen zu sein, denn von einer Weiterfahrt von Leutesdorf dorthin ist keine Rede. Der Meier zu Arenberg hat zusammen[1] mit dem Meier zu Schönholthausen (Dorf bei Förde, Kreis Meschede) ein Schiff für die Weinfahrt zu beschaffen; desgleichen mit dem Meier zu Gundelshagen, heut Gülsheim (Dorf, Kreis Altenkirchen), ein Schiff mit dem zugehörigen Ruderwerk und vier (Reserve-)Rudern. Dieses übergeben sie bei Duisburg dem Meier zu Stockum, der es mit den übrigen Gebrauchsgegenständen versieht. Nach fünf Jahren bringt ihnen der Meier von Stockum dieses Schiff wieder zurück, und die letztgenannten beiden Meier, von Gülsheim und Arenberg, besorgen ein neues auf die vorher angedeutete Weise.

Der Meier zu Arenberg hat aber noch Abgaben zu leisten, und zwar 17 Malter (17 x 12 Scheffel) Roggen und zu Martini an die Äbtissin ein Geschenk von einer Mark Pfennigen[2]. Zur Küche liefert er 2 Hühner und 1 Gans, außerdem 16 spanrep, Spannseile, die beim Hinaufrollen der Fässer auf das Schiff gebraucht werden. Der Äbtissin und dem Meier zu Stockum muß er zu gleichen Teilen 16 Stiegen Garben (16 x 20 Stück) liefern, worunter vielleicht Strohbündel zum Schutz der Fässer gegen Stoß zu verstehen sind. - Damit aber Schiffer und Boten sich nicht an dem für die Abtei Herford bestimmten Wein vergreifen, wird ihnen ½ Ohm Wein zum Trinken auf das Schiff gegeben.

Die Weinfuhren zu Lande[3].

Auch sie sind ziemlich gut zu verfolgen. Mit dem Abholen der leeren Weintonnen (tunnae) aus dem abteilichen Weinkeller zu Herford sind gewisse Höfe belastet, welche sie bis Stockum zu bringen verpflichtet waren.

  1. Darpe a. a. O. S. 57.
  2. Darpe a. a. O. S. 51.
  3. Darpe a. a. O. S. 86f.