Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/017

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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abtreten und darauf Verzicht leisten. Zweitens sollen beide Theile alle Renten, Gülden, Lehengüter, Pfand- und Erbschaften,so Johann Herr zu Drachenfels ihr Vater und Ahnherr hinterlassen,gleich brüderlich theilen, so dass Heinrich eine, und Clais und seine Geschwister die andere Hälfte erhalten; „ind sullen die vurs. parthyen vp dynstach in den pynxt hilgen dagen nyest komende zo Coelne syn by eynander myt yren frunden ind dieneren ind yre rechenschafft yrre eyn dem anderen fruntlich zo doin." Zum Schluss geloben sie, „samen ind mallich alle vurs. punten vast stede ind vnuerbruchlich zo halden ind her weder nyet zo doyn myt worden noch myt wercken."

      Es ist ungewiss, ob die Partheien sich wirklich zu einem definitiven Vergleiche in Cöln eingefunden; man weiss nur so viel, dass ein solcher nicht zu Stande gekommen, und dass Ritter Heinrich sich bis zu seinem Tode, Herr zu Drachenfels,schreibt.

      Betreffend den Erzbischöflichen Pfandbrief sprechend auf Wolckenburg und Königswinter, so wurde dieser im J. 1445 von Johann Herrn zu Drachenfels und Ritter Godart seinem Sohne, dem Hermann von Sechtem Bürger in Cöln wegen einer Schuld von 2000 Rheinischen Gulden zum Unterpfande gegeben. Im J. 1455 verpflichteten sich die Brüder Godart und Heinrich Herren zu Drachenfels, diese Schuld Hermanns Söhnen, Jacob und Conrad von Sechtem, binnen bestimmter Frist gemeinschaftlich zu berichtigen. Nun wird auf Veranstalten der Alverade von Palant im J. 1479 ein Instrumentum Notariale ausgefertigt, worin Belgen vom Spich Bürgerin in Cöln attestirt: „ ihr sei wisslich und ganz kundig, dass im J.1459 Ritter Heinrich mit 500 Rhein. Gulden nach Cöln ge- kommen, in Meinung Frau Elisabeth von Eych gleichfalls mit 500 dort zu treffen; da sie aber nicht erschienen, sei er mit seinem Gelde wieder heim gezogen, jedoch in andern Jahren abermals nach Cöln gekommen, und den Gebrüdern von Sechtem 700 Gulden ausgezahlt." Den Rest dieser Schuld haben Ritter Heinrichs Söhne erledigt; dieselben haben auch eine Jahresrente von 84 Rhein. Gulden, die Graf Wilhelm von Virnenburg als Vormünder und Ritter Heinrich Herr zu Drachenfels im J. 1460 dem Otto Walpode von Bassenheim verkauft hatten, von dem Schwiegersohne desselben, Heinrich Sohn zu