Grafschaft Glatz
Glatz ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Glatz (Begriffserklärung). |
Mit der preußischen Übernahme der Grafschaft Glatz im Jahre 1742, endgültig bestätigt durch den Hubertusburger Frieden im Jahre 1763, wurde das Gebiet der Grafschaft Glatz einer der neu gebildeten schlesischen Landkreise. Der preußische Herrscher führte fortan auch den Titel Herzog von Schlesien und Graf von Glatz. Nach der in Preußen in den Jahren 1815-1820 durchgeführten Gebiets- oder Verwaltungsreform gehörte die Grafschaft Glatz zunächst zu dem neu gebildeten Regierungsbezirk Reichenbach, der aber schon nach kurzer Zeit am 01.05.1820 wieder aufgelöst wurde. Die der Reichenbacher Regierung zugeordneten Landkreise wurden den Regierungen in Liegnitz und Breslau zugeteilt; seitdem gehörte die Grafschaft Glatz zum Regierungsbezirk Breslau.
Im Zuge der preußischen Gebietsreform der Jahre 1815-1820 wurde der Kreis Glatz 1818 geteilt und der Kreis Habelschwerdt neu gebildet. Am 26.08.1854 wurde das verbliebene Gebiet des Landkreises Glatz erneut geteilt in die Landkreise Glatz und Neurode. Am 01.10.1932 wurde der Landkreis Neurode dann wieder aufgelöst und das Gebiet wieder mit dem Landkreis Glatz zusammengelegt. Der Landkreis erhielt den Namen Kreis Glatz; Amtssitz ist Glatz.