Geistlicher Schild/25

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Geistlicher Schild
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linke Doppelseite

schet, so muss die Bezau-
berung weichen.
5. Wann in der Milch
oder Butter ein unnatür-
licher Schaden verspühret
wird, so soll man den Pfen-
ning ins Wasser legen, und
das Vieh daüber trinken
lassen.

Ex libello de effectu Nu-
mismat. S. Bened. Fuldae
impress. A. 1674.

rechte Doppelseite

Ein schöner
und
wol approbirter
H. Segen

zu
Wasser und Land.
Wider
alle seine Feinde so
ihm begegnen auf allen
seinen Wegen und
Stegen
J H S


Erstlich

Gedruckt zu Prag.