Beifang

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Begriffserklärung

Beifang ist ein aus einer Herrlichkeit ausgegliedertes Recht (Jurisdiktion: "sein eigen herlicheit und beyfangh"), so z.B. ein begrenztes Gebiet, Hof, eine Mühle oder ähnliches. Daraus konnte sich eine Bauerschaft entwickeln.

Es existieren mehrere Orte gleichen Namens:

Nordrhein-Westfalen

  1. Beifang, Kreis Coesfeld (= 59394 Nordkirchen)
  2. Beifang, Kreis Unna (= 59379 Selm)

Vorlage:Begriffserklärung