Amt (deutscher Verwaltungsbegriff)
Amt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Amt. |
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Der Begriff
Amt (Verwaltung) ist eine staatliche Verwaltungseinheit[1]
Einzelne Definitionen
Württemberg [2]
Das Herzogtum Württemberg war bereits früh in Ämter als Verwaltungseinheiten aufgeteilt. Neben den meist sehr alten weltlichen Ämtern gab es Kloster-, Rentkammer- und Kammerschreibereiämter. Letztere wurden überwiegend nach der Enteignung des Kirchenbesitzes in Folge der Reformation eingeführt. Die Ämter unterschieden sich z. T. sehr in Größe, Zahl der Amtsorte und der Bevölkerung. Große Ämter waren in Unterämter unterteilt. 1758 wurden die Ämter in Oberämter umbenannt.
Nach den erheblichen Gebietszuwächsen ab 1802 und der Erhebung des Herzogtums zum Königreich wurde die Verwaltung mit dem Organisationedikt von 1806 modernisiert. Ohne Rücksicht auf bisherige Grenzen wurde die Zahl der Oberämter verringert und auf etwa gleiche Größe zugeschnitten. Sie blieben bis zu ihrer Umbenennung und später Abschaffung 1934/38 nahezu unverändert bestehen.
GOV-Objekttyp
1 - Amt - {deu=Amt, pol=urząd, rus=ведомство}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Amt (Verwaltung),
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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