Benutzer Diskussion:Kluttig

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 21. März 2013, 14:39 Uhr von KlausErdmann (Diskussion • Beiträge) (→‎Willkommen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Willkommen

Hallo und willkommen im GenWiki!

Schön, dass Du zu uns gefunden hast. Wir freuen uns auf Deine Beiträge im GenWiki und wünschen Dir viel Spaß an unserem Gemeinschaftsprojekt. Unsere Mitmach-Hilfe ist Dir hoffentlich bei Deinen ersten Gehversuchen im GenWiki hilfreich. Wenn es Probleme gibt, findest Du dort aber auch Hinweise auf unseren Chat und unsere projektbegleitende Mailingliste. In den Einstellungen (zu erreichen, wenn man im GenWiki angemeldet ist, eine der Auswahlmöglichkeiten oben rechts neben "Eigene Diskussion") kannst Du ein paar persönliche Einstellungen für GenWiki vornehmen und unter anderem einrichten, dass andere Benutzer Dich direkt aus GenWiki über E-Mail erreichen können. Schau es Dir in Ruhe an.

Schön wäre es, wenn Du uns ein wenig über Dich und Deine speziellen genealogischen Interessen auf Deiner Benutzerseite erzählst, das ist aber keine Pflicht.

Übrigens: Wenn Du hier Texte einstellst, stellst Du sie dem Projekt GenWiki zur Verfügung! Genaueres dazu findest du hier.

Für jetzt herzliche Grüße --Peter 15:58, 13. Okt. 2008 (CEST)


Gratulation zum neuen Amt im CompGen

Zunächst nach Altenbergen mein Glückwunsch zum neuen Amt hier!

Da ich gerade Deinen Werdegang gelesen habe, kommt jetzt natürlich ne Frage an die "Frau vom Fach":

Was sagt man in Sachsen zu dem Archivrecht im Zusammenhang mit den Randbemerkungen der Personenstandsregister (=veröffentlicht im Internet!) und den Sperrfristen?
Eigentlich doch ne simple Frage. Die mir bisher bekannten Antworten sind für mich ein Wust von Paragraphen. Ich habe bisher noch NIEMANDEN gefunden, der darauf eine klare Antwort geben konnte. Im Einvernehmen mit einen Kreisarchivar in NRW werde ich wohl alle jüngeren Register als 110 Jahre zurückziehen und abwarten.

--Kateer 15:39, 21. Mär. 2013 (CET)