Reichskommissariat
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Der Begriff
Verwaltungsbegriff der oberen Verwaltungsebene im Deutschen Reich (1933-1945). Ein Reichskommissariat wurde in Generalbezirke eingeteilt. Im Verlaufe des 2. Weltkrieges gab es mehrere Reichskommissariate. Zum Beispiel: die Reichskommissariate Ostland und Ukraine.[1]
GOV-Objekttyp
173 - Reichskommissariat - {deu=Reichskommissariat, pol=Komisariat Rzeszy, rus=Рейхскомиссариат, ukr=Райхскомісаріат}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichskommissariat,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) Generalbezirk,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
heißt ab 1871 bis 1945 (auf deu) Deutsches Reich, ist ab 1871 bis 1945 (auf deu) Staat;
Besonderheiten
keine
Ähnliche Objekttypen
keine
Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Reichskommissariat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (31.7.2007)