Reichskommissariat

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Der Begriff

Verwaltungsbegriff der oberen Verwaltungsebene im Deutschen Reich (1933-1945). Ein Reichskommissariat wurde in Generalbezirke eingeteilt. Im Verlaufe des 2. Weltkrieges gab es mehrere Reichskommissariate. Zum Beispiel: die Reichskommissariate Ostland und Ukraine.[1]


GOV-Objekttyp

173 - Reichskommissariat - {deu=Reichskommissariat, pol=Komisariat Rzeszy, rus=Рейхскомиссариат, ukr=Райхскомісаріат}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Reichskommissariat,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) Generalbezirk,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 heißt ab 1871 bis 1945  (auf deu) Deutsches Reich,
 ist ab 1871 bis 1945 (auf deu) Staat;

Besonderheiten

keine

Ähnliche Objekttypen

keine

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Reichskommissariat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (31.7.2007)