Generalbezirk
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Verwaltungsbegriff der mittleren Verwaltungsebene im Deutschen Reich (1933-1945). Ein Generalbezirk wurde auch als Generalkommissariat bezeichnet.[1]. Die Generalbezirke waren dem Reichskommissariat (obere Verwaltungsebene) unterstellt. Die Generalbezirke wurden in Kreisgebiete unterteilt.
- ↑ Deutsche Wikipedia: Generalbezirk