Diskussion:Totenzettel
Sollten nicht lieber alle Teile zu einem Artikel zusammengefaßt werden? jzedlitz 22:30, 2. Nov 2005 (CET)
- Nee; würde VIEL zu lang als Artikel ... --kpwessel 22:56, 2. Nov 2005 (CET)
- Also ganz ehrlich, ich fände es auch schöner in einem Artikel. Ich habe an der Kategorisierung mal rumgebastelt, da ich es immer wieder verwirrend finde, wenn ich in einer übergeordneten Kategorie einen Artikel und eine gleichnamige Kategorie vorfinde. Besonders zu Anfang meiner GenWiki-Zeit konnte ich da nix mit anfangen und habe mich ständig "verlaufen". Aber wenn es nicht gefällt .... ich finde es jedenfalls so eindeutiger. --ML_Carl 07:52, 3. Nov 2005 (CET)
- Ich stimme zu, dass ein Artikel übersichtlicher ist, ich wage aber zu bezweifeln, dass die Länge eines solchen Mammutartikels akzeptabel ist. Auf den bisherigen Unterseiten fehlen noch etliche Abbildungen, wenn die alle noch dazukommen und das dann in einem einzigen Artikel gebracht wird, dürfte die Ladezeit unerträglich werden. Ich wage zu behaupten, dass uns das auch noch für viele Regionalseiten bevorstehen wird. --kpwessel 08:21, 3. Nov 2005 (CET)
Bei den Regionalseiten macht es unbedingt Sinn, sie in viele Teile zu zerlegen. So kann man gezielt auf Informationen verlinken. Wichtig ist z.B. die Adressen der Vereine jeweils in einzelnen Artikel unterzubringen, damit Änderungen nur an einer Stelle gemacht werden Bei den statischen Seiten ist es in der Vergangenheit ja auch schon gemacht worden.
Der Artikel über Totelzettel ist aber "am Stück" und könnte daher schon zusammen.
jzedlitz 08:48, 3. Nov 2005 (CET)
- Also versuchen wir es doch mal. Anstatt Unterseiten ein Artikel mit entsprechenden Überschriften. Die Kategorie könnte somit erstmal entfallen (wieder ein Link weniger ;-) ) Über das entstehende Inhaltsverzeichnis sind die einzelnen Abschnitte des Artikels direkt ansteuerbar und stehen in einer logischen, dem Artikelaufbau entsprechenden Reihenfolge; nicht so bislang in der Kategorie, die einfach nur streng alfabetisch sortiert ist. Gruß aus der UB in Düsseldorf. --ML_Carl 11:04, 3. Nov 2005 (CET)
Anfrage (dringend)
Wir haben hier das Bild eines Totenzettels verwendet, der bereits online über ein eigenes Digitalisierungsprojekt des Grevenbroicher Geschichtsvereins zugänglich gemacht wurde. Wie sieht das mit dem Schutz aus? Gelten hier auch 70 Jahre, in diesem Fall müssten wir das Bild ggf. wieder löschen??? Wie sehen hier die Regelungen aus??? Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen. --MichaelReschke 10:51, 8. Sep 2006 (CEST)
- Ich vermute mal, Ihr habt die Datei direkt von dort kopiert und nicht selbst eingescannt? Dann solltet Ihr sicherheitshalber einmal kurz dort anfragen, ob sie mit der Verwendung im GenWiki einverstanden sind. Die Korrespondenz am besten gleich beim Bildartikel mit ablegen. --Jzedlitz 11:19, 8. Sep 2006 (CEST)
- Herr Erdmann (GenWiki-User) hat mit einer Totenzettel-Sammlung für den Grevenbroicher Geschichtsverein begonnen, das Foto haben wir von ihm. Er als Einscanner genehmigt die Verwendung. Wir als Geschichtsverein haben nichts dagegen, auf Wikibooks, wo es aktuell verwendet wird, sind wir als Verein aktiv.
- Frage ist, ob man einen Totenzettel (Person nicht länger als 70 Jahre tot usw. usf.) einscannen und onlinestellen darf. Wie ist da die "Rechtslage", Urheberrecht, brauche ich eine Genehmigung durch die Familie??? --MichaelReschke 12:20, 8. Sep 2006 (CEST)
- Insbesondere auch: Auf Wikibooks würden wir es ja unter die GNU FDL stellen... --MichaelReschke 12:26, 8. Sep 2006 (CEST)
- Hallo MichaelReschke,
zunächst einmal: ich bin kein Jurist, das folgende stellt also keine Rechtsberatung dar.
Das angesprochene Bild - und nur auf das beziehe ich mich im folgenden - stellt wohl eine Fotografie mit der Abbildung einer Person dar. Dazu sind 2 Aspekte zu betrachten:
- Bildnisrechte, siehe auch Recht am eigenen Bild
- Urheberrechte, siehe auch Verwendung fremder Aufnahmen
- Die Bildnisrechte sind vermutlich nicht verletzt, da die abgebildete Person bereits seit mehr als 10 (zehn) Jahren tot ist.
Urheberrechtlich besteht jedoch vermutlich eine Verletzung. Es müsste nämlich entweder eine Genehmigung des Fotografen (oder im Falle seines Todes eine Genehmigung des Rechteinhabers, also dann der Erben) vorliegen oder aber der Fotograf müßte wenigstens 70 Jahre tot sein (dann wäre der Urheberrechtsanspruch erloschen, das Bild wäre "gemeinfrei"). Letzteres erscheint mir angesichts des mutmaßlichen Alters des Bildes ziemlich unwahrscheinlich. Eine Veröffentlichung des Bildes ist daher derzeit ohne Genehmigung des Rechteinhabers meines Erachtens nicht statthaft. Übrigens ist eine "Genehmigung" eines Einscanners hierzu nicht relevant. Wie gesagt, da kein Jurist: Ohne Gewähr.
Grüße --mario arend 17:44, 8. Sep 2006 (CEST)