Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11/081

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/11
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Alpabetische Register.

      Das alphabetische Register erhält: a) die Namen der Ortsgemeinden, Ortschaften, Ortsbestandteile und Katastralgemeinden, b) in einem Anhange: die von dem Ortschaftsnamen abweichenden Namen der Institutionen, welche in der letzten Spalte der Seiten mit geraden Seitenzahlen erscheinen.

      Nicht aufgenommen sind die Ortsbestandteile, die mit der zugehörigen Ortschaft, die Ortschaften, die mit der zugehörigen Ortsgemeinde, endlich die Katastralgemeinden, die mit der korrespondierenden Ortsgemeinde oder mit einer Ortschaft der letzteren gleichnamig sind. Gleichlautende Ortnamen erscheinen nur einmal ausgeschrieben, die Wiederholung derselben wird durch das Dettozeichen („) ersetzt, jedoch ist behufs Unterscheidung der gleichnamigen Wohnplätze der zuständige Gerichtsbezirk in Klammern beigefügt.

      Befindet sich daher neben einem Namen eine gerade Seitenzahl, so ist derselbe auf der betreffenden Seite in der zweiten Spalte unter den Ortsgemeinden, beziehungsweise unter den Ortschaften zu suchen, zugleich ist aber bei der korrespondierenden Ortsgemeinde-, beziehungsweise Ortschaftsnummer auf der rechten Seite sowohl unter den Katastralgemeinden als auch unter den Ortsbestandteilen nachzusehen, ob derselbe Name als Katastralgemeinde, beziehungsweise als ein Ortsbestandteil auftritt.

      Die Namen mit einer ungeraden Seitenzahl, welchen das Katastralgemeindezeichen Katastralgemeinde hinzugefügt wurde, sind unter den Katastralgemeinden, solche ohne jedes Zeichen, unter den Ortsbestandteilen zu suchen. Wurden einem Namen nebst dem Zeichen „Katastralgemeinde“ noch die Zeichen „außerdemOrtsbestandteil“ (und Ortsbestandteil) nachgesetzt, so ist derselbe sowohl unter den Katastralgemeinden als auch unter den Ortsbestandteilen zu suchen.