Wuppertal
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Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Düsseldorf > Wuppertal
Einleitung
Wappen
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Kreise und kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf (Bundesland Nordrhein-Westfalen) | |
Kreise: Kleve | Rhein-Kreis Neuss | Mettmann | Viersen | Wesel | |
Kreisfreie Städte: Düsseldorf | Duisburg | Essen | Krefeld | Mönchengladbach | Mülheim an der Ruhr | Oberhausen | Remscheid | Solingen | Wuppertal |
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis Teil 1 ("Wuppertal (Stadt)")
<gov>adm_135124</gov>
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis Teil 2 ("Wuppertal (Ort)")
<gov>WUPTALJO31OG</gov>
Korrekturhinweise für GOV-Bearbeiter
- Wuppertal existiert zweimal: Einmal als "Stadt" und einmal als "Ort" (s. oben)
- Die untergeordneten Objekte "Unterbarmen" und "Sudberg" könnten genau wie alle anderen untergeordneten Objekte dem jetztigen "Ort Wuppertal" zugeordnet werden
- Die meisten untergeordneten Objekte sind Flurbezeichnungen/Straßenbezeichnungen/Wohngegenden, die früher (teilweise) Gehöfte waren, teils auch nicht. Viele Namen sind selbst einem eingesessenen Wuppertaler unbekannt. Die Bezeichung "Ort" trifft für die allerwenigsten zu (s. folgende Punkte)
- Vor einer Neubearbeitung wäre zu klären, welche Objekte es geben soll, ab welche Größe oder nach welchen anderen Kriterien (historischen?) sie ins GOV aufgenommen werden und wie diese einheitlich (zumindest für Wuppertal und vergleichbare Städte) benannt werden sollen.
- Von den untergeordneten Objekten sind historische Stadtteile (meist ehemals selbstständige Städte): Barmen, Beyenburg, Elberfeld, Vohwinkel, Ronsdorf, Langerfeld, Nächstebbreck.
- Von den untergeordneten Objekten können Dönberg, Dornap und Schöller als Ortsteile gelten. Sie wurden 1975 eingemeindet und haben eine gewisse Eigenständigkeit bewahrt.
- Die heutige Verwaltungsgliederung von Wuppertal (Liste in Wikipedia) orientiert sich kaum an historisch gewachsenen Strukturen und sollte daher für die Neubearbeitung nicht herangezogen werden.
- Die Flurbezeichnungen/Straßenbezeichnungen/Wohngegenden müssten den Stadtteilen (Barmen, Elberfeld, etc.) untergeordnet werden.