Kurfürstentum Köln
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Einleitung
Das Kurfürstentum Köln umfasst den weltlichen Herrschaftsbereich des Erzbischofs von Köln in seiner Funktion als Kurfürst. Der Herrschaftsbereich des Erzbistums Köln als kirchlicher Macht ist vom Herrschaftsbereich des Kurfürsten vollkommen zu unterscheiden. Dies gilt für das Herrschaftsgebiet, den Inhalt, die Verwaltung und die Struktur der jeweiligen Einrichtung.
Das Ende des Kurfürstentums
Das Erzstift Köln war seit dem Ende des Jahres 1794 linksrheinisch unter französischer Besatzung. Rechtsrheinisch bestand es bis Ende 1802 politisch fort.
1801 annektierte Frankreich den linksrheinischen Teil und schuf kirchenrechtlich das Bistum Aachen. Politisch wurde dieser Teil in die Departement-Verwaltungseinteilung aufgenommen.
Der rechtsrheinische Teil wurde 1803 säkularisiert und an Wied-Runkel (Altenwied, Neuenburg), Nassau-Usingen, Arenberg (Recklinghausen) und Hessen-Darmstadt (Westfalen) aufgeteilt. 1806 musste Nassau Teile an das Großherzogtum Berg abgeben, das auch 1811 von Arenberg das Vest Recklinghausen erhielt. 1814 kam das Gebiet ohne die nassauischen Teile an Preußen (Provinz Westfalen), 1946 an Nordrhein-Westfalen bzw. Rheinland-Pfalz.