Kaiserreich Frankreich
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Einleitung
Das kaiserliche Dekret vom 26. Dezember 1810, das auf dem Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1810 fußte, vereinigte alle Länder Norddeutschlands unmittelbar mit dem Kaiserreich, soweit sie nördlich einer von der Lippemündung bis Lauenburg an der Elbe gezogenen Linie lagen, ungeachtet, in wessen Händen sie sich bisher befanden.
Münsterland
Die ursprüngliche Organisation sah vor, daß der größte Teil des Münsterlandes mit dem holländischen Gouvernement im Overijssel-Departement (Arrondissements Rees und Münster), ein kleinerer Teil mit dem Departement Ijsselmündungen (Arrondissement Steinfurt), der Rest mit dem hanseatischen Departement der Oberems (Arrondissements Osnabrück und Lingen) vereinigt wurde. Das kaiserliche Dekret vom 28. April 1811 änderte diese Entscheidung dahin ab, daß ein eigenes Departement der Lippe gegründet wurde. Es bestand aus den Arrondissements Rees, Münster, Steinfurt und — vom holländischen Departement West-Ems abgetrennt — Neuenhaus.
Enteignungen im Münsterland
Die Fürsten von Salm-Salm, Salm-Kyrburg und Arenberg wurden durch Dekret vom 22. Januar 1811 enteignets; auch der Großherzog von Berg und der König von Westfalen verloren an diesem Tage ihre Besitzungen nördlich der neugezogenen französischen Grenze. Ihre Proteste verhallten unberücksichtigt.
Auflösung der staatlichen Ordnung
Im Oktober 1813 begann die Auflösung der staatlichen Ordnung, von der Weser nach Westen fortschreitend. Dem Rückzug der Armee Napoleons folgend gingen auch die höheren französischen Verwaltungsbeamten auf Wesel zurück. Mitte November waren das Ober-Ems- und das Lippe-Departement bereits frei von französischen Autoritäten.
Verwaltungsakten
Die Akten der höheren Behörden wurden von den Franzosen bei dem verhältnismäßig geregelten Rückzug zum Teil nach Frankreich transportiert, die Registraturen der unteren Instanzen blieben an Ort und Stelle. 1814 und in den folgenden Jahren gelangten Präfektur- und andere Verwaltungsakten in die Hände der Nachfolgebehörden zurück.
Archive
Die Verwaltungsakten der Nachfolgebehörden wurden nach den neuen örtlichen Zuständigkeiten aufgeteilt und gelangten in deren Archivverwaltungen.
Staatsarchiv Münster
Das Staatsarchiv Münster bewahrt deshalb nur die Akten auf, die die ehemalige Provinz Westfalen betreffen. Nur mit dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf ist 1958 ein Archivalienaustausch durchgeführt worden.
Die weitaus meisten der jetzt im Bestand „Kaiserreich Frankreich" vereinigten Akten befanden sich früher als Vorakten bei den preußischen Nachfolgebehörden. Sie wurden erst 1954 im Zuge der Ordnung der französischen Bestände vereinigt.
Umfang: rund 700 Aktenstücke und 1800 Kaufverträge (45 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 90 (Dr. Kohl 1954).
Nationalarchiv in Paris
Allgemein zu verweisen ist auf das Nationalarchiv in Paris, besonders F lc III. Lippe 1: Elections, Fetes nationales, Correspondance etc. 1811-1814 (Fotokopie im Staatsarchiv Münster: Fot. 116).
Bibliografie
- Almanach Imperial, an bissextil MDCCCXII, presente ä S. M. l'Empereur et Roi par Tcstu. Paris (o. J.).
- Almanach Imperial, pour l'annee MDCCCXIII, presente ä S. M. l'Empereur et Roi par Testu. (Paris (o. J.).
- Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden).
- Annuaire statistique du Departement de l'Ems superieur, pour l'an 1812 par Mr. Merson. Statistisches Jahrbuch des Ober-Ems-Departements für das Jahr 1812. Osnabrück.
- Annuaire statistique du Departement de l'Ems superieur, pour l'an 1813 (2e armee). Statistisches Jahrbuch des Ober-Ems-Departements für das Jahr 1813. Osnabrück.
- Bulletin des Lois de l'Empire Francais. 4e Serie. Tome I 3ss. Paris 1811-1813.
- Memorial administratif du Departement de la Lippe. 1811-1813.
- Recueil des Actes de la Prefecture du Departement de l'Ems supericur. Sammlung der Präfektur-Akten des Ober-Ems-Departements. 1811-1813.
- Schücking, Lothar Engelbert: Die Fürstentümer Münster und Osnabrück unter französischer Herrschaft. Münster 1904.
- Schlüters: Westphälischcs Provinzialrecht