Bede
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Erbetene Zwangsabgabe
Bede (ndd.) = Bitte = petitio (lat.)
Bedeutung:
Eine früher häufige Geld- oder Naturalabgabe, welche von „Schutzherren“ oder Vögten, Vertretern der Landesherren (Statthalter, Landdrosten), Adel und Geistlichkeit, zu Lasten der steuerpflichtigen Landbevölkerung regelmäßig gewährt wurde. Diese Abgabe wurde dann häufig in Form der Mai-und als Herbstbede zweimal jährlich erhoben.
Varianten
- Bedehafer
- Bederoggen
- Bedegeld
Vogtbede
- 11.09.1316 Graf Engelbert von der Mark (Marka) bekundet: Die Äbtissin Beatrix von Essen hat auf seine als Vogt des Stiftes vorgetragene Bitte dem Heinrich von Oefte (Ouethe) aus der Vogtbede (?), die ihm zusteht, 60 Mark gängiger Pfennige zahlen lassen und er verspricht, keinem anderen darüber eine Urkunde ausstellen zu wollen. Er quittiert der Äbtissin und dem Kapitel die 60 Mark. - Es siegelt der Aussteller.Datum a.d. 1316 sabbato post nativitatem beate virginis.
- Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden.
Herbs- und Maibede
- (1327) Der Ritter Dietrich der Ältere von Limburg (Lymborch) bekundet: Er hat mit Zustimmung seiner Söhne Johann, Ritter, und Dietrich, Knappe (?) (famuli), und aller Erben dem Damenkonvent des Stiftes Essen die Vogtbede des Hofes Ehrenzell (contributiones in curte dicta Yrenc(sele) ratione advocatie nostre nobis competentes) für 77 Mark zu [Essen] gängiger Pfennige, vier Pfennige auf den Königsturnosen gerechnet, verpfändet. Der Konvent darf vom kommenden Herbst an jeweils im Herbst und im Mai zwanzig Mark erheben, bis die Pfandsumme abgegolten ist. - Es siegeln der Aussteller und seine beiden Söhne. Datum a.d. 132[7].
- Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Bestand Essen, Stift, Urkunden.