Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/003
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
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Inhalt: 1) Edict, die Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1851 betr.; - 2) Bekannt- machung, die Vertheilung des Recrutenbedarfs von 1851 auf die Provinzen betr.; - 3) Dienstnachrichten; - 4) Versetzungen in den Ruhestand; - 5) Concurrenzeröffnungen
Ludwig III. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
In Gemäßheit der Artikel 2 und 3 des Recrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 verordnen Wir hierduch, wie folgt:
Zur Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1851 sind E i n T a u s e n d S e c h s h u n d e r t M a n n erforderlich, welche aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1850 ausgehoben werden sollen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staats-Siegels.
Darmstadt den 18. December 1850.
(L. S.) LUDWIG.
Frhr. v. Schäffer-Bernstein.
Zur Vollziehung des allerhöchsten Edicts vom 18. dieses Monats und in Gemäßheit des Art. 36 des Recrutirungsgesetzes wird Nachstehendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
- ) Nach den von den Recrutirungsräthen aufgestellten Hauptlisten über die Ergebnisse der Musterung von 1850 sind an tauglichen Dienstpflichtigen, einschließlich der in das Depot gesetzten, vorhanden: