Dorf
Dorf ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Dorf (Begriffserklärung). |
Ein Dorf ist eine menschliche Siedlung.
Der Begriff
Das Dorf, bzw. die Dorfgemeinde, auch Bauerschaft, Gemain, Gemeinde, Ortsgemeinde, communitas villae (lat.), universitas (lat.), ist im Gegensatz zur Dorfschaft ein genossenschaftlicher Verband, der auch Verwaltungsfunktionen hat und die niedere Gerichtsbarkeit ausübt. In älterer Zeit bestand die Dorfgemeinde mit wenigen Ausnahmen nur aus einem Dorf und seiner Flur.[1]
Einzelne Definitionen
Preußen 1827
Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff [...] von über zwölf Wohnungen zählenden Ortschaften als Dörfer [...] bezeichnet werden.[2]
Bayern - heute
In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf.[3]
Russland
In Russland wird ein Dorf ohne Kirche oder ein Landgut mit деревня [derewnja] bezeichnet. Die Verkleinerungsform dazu heißt деревенька [derewenka].[4] Eine solche Siedlung bestand aus bis zu 100 Höfen oder 1.000 Einwohnern.[5] In den Ortsverzeichnissen aus der Zarenzeit[6] sind einzelne wenige größere Siedlungen auch als деревня gekennzeichnet.[7]
GOV-Objekttyp
55 - Dorf - {eng=village, deu=Dorf, rus=деревня}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Siehe auch
- ↑ Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
- ↑ HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
- ↑ Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950
- ↑ PAWLOWSKY, J. "Russisch-Deutsches Wörterbuch"; Riga, Leipzig 1911; 3. Auflage; S.296
- ↑ Russische Wikipedia: Деревня
- ↑ Памятная Книшка Волынской Губерний (Gedenkbuch des Gouvernements Wolhynien) 1888, 1906
- ↑ Beispiele aus dem Gouvernement Wolhynien in dem Artikel Derewnja aus dem VolynWiki