Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/021
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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21 Sache, dass in frühem Zeiten manche adlige Herren , wenn sie ein neues Gut erwarben und dasselbe zu ihrem Wohnsitz erwählten, ihren bisherigen Namen nur als Cognomen beibe- hielten, oder denselben auch ganz fahren Hessen, und sich fortan nach ihrem neuen Besitzthum schrieben. Hermann be- hält also den Familien-Namen noch bei, während sein älterer Bruder sich als Herrn zu Harff betrachtet und sich blos von Harff schreibt. Indess gehört dieser Punkt zu jenen Quaestio- nes, die man nur kurz berühren mag, und bei denen man nicht zu lange verweilen soll, weil man doch' selten zu einem siche- ren Resultat gelangt. Ritter Hermann hinterHess nur eine Tochter, Thola (Toele, Tuele) von Harff, welche die Gattin des Ritters Sybrecht vom Spiegel geworden; ihr Sohn ist der bei Fahne vorkommende Hermann Reuver vom Spiegel Knape von den Wappen. Von Ritter Heinrich von Harff, der mit einer von Knyp- rode verheirathet war(l), stammt der Ritter Johann von Harff, der in Urkunden vielfach als Fürstlicher Hofmeister und Rath vorkommt. Ritter Wilhelm von Harff, dessen eine Urkunde v. J. 1371 bei Lacomblet gedenkt, dürfte wohl ein jüngerer Bruder des Johann sein; ebenso auch der gleichzeitige Goedert von Harff. Bis zum J. 1346 war Johann von Harff Pfarrherr zu Niedermorcke (2). In alter Zeit pflegten die adligen Ge- schlechter, die eine Kirche zu vergeben hatten, die damit ver- knüpften Einkünfte wohl ihren Söhnen oder nächsten Ver- wandten zuzuwenden, mochten dieselben geistlichen oder weltlichen Standes sein. Der weltliche Sohn Hess dann die priesterlichen Functionen durch einen vicarius curatus verrich- ten, welcher wenn er auf Lebensdauer ernannt war, vicarius per- petuus genannt wurde. So finden wir, dass Johann vonLands- cron, bevor er heirathete und Ritter wurde, Pastor oder Per- sonatarius zu Königsfeld war. Da nun Johann von Harff im J. 1346 resignirt (3), so dürfen wir wohl annehmen, dass sein (1) Die Ehegatten Gerart von Knyprode Ritter und Cunegunt von Kerpen bezeichnen in einer Urkunde v. J. 1394 den Ritter Daem von Harff als ihren Verwandten. (•2) Niedermorcke ist der heutige Pfarrort Morcken; Obermorcke gehört jetzt zu Königshoven. (3) Ritter Heinrich von Harff verleiht, nach Resignation seines