Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/157
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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X.
Gilden, Brüderschaften, Kalande.
Es ist schon erwähnt und zum Theil auseinandergesetzt worden, wie die verschiedenen, in den städtischen Ortschaften bei deren Aufblühen entstandenen geselligen Verbindungen und Verbrüderungen in den Bereich der Kirche gezogen wurden, und wie dadurch die Kirche eine große Einwirkung auf das bürgerliche und Volks-Leben überhaupt gewann[1]. Insbesondere ist der im Schleswigschen, wie im Königreiche Dänemark, schon frühzeitig entstandenen Knuds-Gilden[2] erwähnt. Diese galten fortwährend als die bedeutendsten, sowie sie wohl die ältesten gewesen sind. Die Knudsgilde, wo eine solche vorhanden war, hieß „dat högeste Lach“[3], und es waren die vornehmsten Einwohner der Städte, welche Mitglieder dieser Verbindung waren, daher aus diesen die Stadtvorsteher oder Rathleute genommen zu werden pflegten. Die alten Stadtrechte von Schleswig und Flensburg geben darüber gewichtige Auskunft. Eine Knuds-Gilde zu Hadersleben wird auch in dem dortigen Stadtrechte (cap. 38) erwähnt („thoer Knuds Gielde hus stoer“ —) und eine solche Gilde war auch in Apenrade[4], wovon eine Straße noch die „Gildestraße“ heißt. In dem alten Stadtrechte, welches Skraa (d. i. Schrift) genannt wird, erscheint in Beziehung auf das Eideswesen neben der Knuds-Gilde (convivium Sancti Kanuti), welche als die vornehmste zuerst genannt wird, noch eine Nicolai-Gilde und eine Brüderschaft S. Nicolai.
- ↑ Bd. I, S. 252 ff.
- ↑ Wir verweisen für diese Materie im Allgemeinen namentlich auf: Wilda, Das Gildenwesen im Mittelalter. Halle 1831. G. L. v. Maurer, Geschichte der Städteverfassung in Deutschland, Erlangen 1869.
- ↑ „De högeste Gyldelachte“ im Schlesw. Stadtrecht. c. 2 u. 8. Noch 1562 im Flensb. Raths-Protocoll: „mit 12 Manns Eyde uth dem höchsten Lage“.
- ↑ Nach der alten Skraa (zuletzt nach dem Original herausgegeben in Michelsen, Indeditorum historiam juris Cimbrici illustrantium particula. Schleswig 1867.) Art. 20 gab es in Apenrade ein convivium Sancti Kanuti, ein convivium Sancti Nicholai und noch ein Sancti Nicholai hwirdving. Eine der beiden letzteren Genossenschaften ist ohne Zweifel das Schiffergelag (Skipperlagh), welches aus alter Zeit noch in unsern Tagen einiges Capitalvermögen besaß. Die Auslegung des Ausdruckes hwirdving ist übrigens schwierig. Kolderup-Rosenvinge (Danske Gaardsretter og Stadsretter) S. 638 erklärt sich außer Stande, das Wort als solches zu deuten. In dem alten plattdeutschen Texte der Skraa ist aber dabei von den Sunte Nicolay lachbrodern die Rede, wodurch der Sinn klar wird.