Hurpfarrer
Die Kirchengemeinde wurde (und wird) durch den Pfarrer verwaltet.
Pfarrstellen wurden meist als Pfründe vergeben und es gab noch keine Präsenzpflicht. Das führte dazu, dass in vorreformatorischer Zeit Pfründe angehäuft wurden und die Pfründeinhaber für die Pfarrstelle einen anderen Geistlichen (niederen Standes) mieteten.
Im Mittelniederdeutschen (wie auch heute noch im Niederländischen) Sprachschatz bedeutet huren soviel wie heuern, mieten (sowohl Sachen als auch Personen).
Der hure-kerkhere oder Hurpfarrer war also ein gemieteter Pfarrer, der ein gegenüber den Einnahmen aus den Pfründen minimales Gehalt bezog.
Mit dem Konziel von Trient kam die Präsenzpflicht für Pfarrer. Bis zu deren großflächiger Durchsetzung dauerte es allerdings noch eine ganze Weile.
Die Reformation brachte es auch mit sich, dass man größeren Wert auf eine gute (Aus-)Bildung der Pfarrer und Geistlichen vor Ort legte und diese anlässlich der Visitationen überprüfte.