Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/008

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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sein Schloss dem Herzog als ein offenes Haus auf ,[1] und verpflichtete dieser sich dagegen, dasselbe in seinen Schutz zu nehmen. Gleicherweise und an selbigem Tage gab ihm der Herzog eine neue Pfandverschreibung auf die oben genannten Dörfer auf Lebensdauer: worin er sich seine Benden zu Wilhelmstein gehörend, auf beiden Seiten der Wurm gelegen, reservirt; für Reynart Herrn zu Schoenvorst aber wiederum die Gerichtsbarkeit auf den Schoenauer Gütern ausbedingt.

Herr Goedert war mit Agnes von Franckenberg [2] verheirathet. Seine Ehe blieb jedoch kinderlos; und da auch sein Bruder, wie es scheint, keine Leibeserben hatte, so verfügte er im J. 1367 über sein Vermögen zu Gunsten des ältesten Sohnes seiner Schwester, des Ritters Johann von Gronsfeld. Er bekennt nämlich von demselben 10000 Goldgulden empfangen zu haben, und giebt ihm dafür eine Verschreibung auf sein Schloss, Land und Leute, mit dem Bemerken, dass sein Gläubiger sich nach seinem Tod aus seinem Erbe und Gut bezahlt machen solle. Sein Tod erfolgte den 5. December 1373.

Nach Absterben des Herrn Goedert verpfändete Herzog Wilhelm im J. 1374 (des Donnerstags nach St. Lucien Tag) die oben genannten Dörfer dem Ritter Johann von Gronsfeld für die Summe von 1029 Goldgulden, jedoch nicht auf Lebensdauer, sondern auf Wiederlöse, aber ohne Reservation zu Gunsten des Reynart Herrn von Schoenvorst. Zeuge bei dieser Handlung war der Ritter Johann von Harff. Im folgenden Jahr (des Donnerstags nach dem Sonntage in der


  1. Mit ihm siegeln Rembodo von Flodorp Dechant zu Aachen sein Oem, Heinrich yon Huckelhoven Schultheiss zu Eschweiler sein swager und Goedert von dem Bongart Ritter sein Neve.
  2. Weil dieselbe in einem Necrologium »Agnes quondam domina de Vrankenbergh« genannt wird, so ist Ch. Quix (Frankenb. p. 46) der Meinung, dass sie die Wittwe des im J. 1352 noch minderjährigen Arnold von Frankenberg gewesen. Allein da dasselbe Necrologium sie auch »domina Agnes de Frankenbergh« nennt, so wird man sie vorläufig für eine Tochter von Frankenberg halten dürfen.