Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/054

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Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1
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Datei:Geschichte der kleinen deutschen Hoefe 1.djvu
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bestanden haben soll. Mit den Herzogen hatten sie einen Reichskammergerichtsproceß über das Land Malchow, der, wie so viele Reichskammergerichtsprocesse, bei Auflösung des deutschen Reichs noch nicht beendigt war. Die Flotow's besitzen heut zu Tage noch die Schloßruine von Stuer und die Gerichtsbarkeit in Malchow und die Güter Waldseegarten, Kogel, Altenhof u. a. Wie bei den Bülow's im sechszehnten Jahrhundert kommt bei den Flotow's noch im achtzehnten Jahrhundert ein Brudermörder vor: ein Adam Friedrich aus dem Hause Kogel, auf Suckow gesessen, erschoß 1747 seinen Stiefbruder, den preußischen Hauptmann Joachim Ernst, in Folge eines Streits über eine gemeinschaftliche Wiese auf dem Felde des Guts zu Suckow, heirathete 1752, starb aber schon 1758, erst sechsundvierzigjährig. Der Sohn dieses Brudermörders war der Geheime Rath und Autor des Vortrags über die Rechte der Eingebornen auf dem Landtage 1789, gesessen zu Wildkuhl, welchem sein Landesherr, in dem mit Anmerkungen „von einem Eingebornen im Lande der Wahrheit“ herausgegebenen Text dieses seines Vortrags gehörig die Wahrheit sagte: dieser nicht mit dem Pfunde der Weisheit bedachte Flotow, dem sein eigner Landesherr „außerordentliche Härte und gesetzlose Privat-Unterdrückung der Menschen- und Bürgerrechte“ vorwarf, sein „Weiden an phantastischen Einbildungen über alten Adel, Ahnen, persönlichen Werth u. s. w.“ auf „das eigne stille, nicht in die Wirklichkeit greifende Privatvergnügen sammt Consorten“ zurückweisend, ward im Jahre 1827 zu seinen Ahnen versammelt. Sein Sohn wieder ist der noch lebende