Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/036

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Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

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unter tausend Menschen von Predigt und Abendmahl abgehalten würden; der Rath dagegen behauptete, damit greife Heshusius in der Obrigkeit Amt und wolle den Ehestand, den Christus geheiligt, zu einem gottlosen Dinge machen, nur allein um den jüdisch-pharisäischen Sabbathsdienst, den Christus abgethan, wieder in Schwang zu bringen. Der hochwürdige Heshusius nennt seine Bürgermeister „Verrückte, Besessene, verdammte Eselsköpfe". Der Streit, welcher vier Jahre bis 1561 dauerte, endigte mit der Niederlage der „Eselsköpfe"*). Mit welchem „sanftmüthigen Geiste" die Prediger von der Kanzel herab sich zu Leibe gingen, als die Streitigkeiten über die Concordienformel 1578 ausbrachen, bezeugen die Ausdrücke zweier Rostocker Prädicanten, welche alle Anhänger jener Formel „Judasse, Mamelucken, Wetterhähne, Fickfacker, Flattergeister, Kleisterer und Schmierer" titulirten, obgleich es nicht weniger als über achttausend Ehrwürdige und Hochwürdige waren, die diese Formel unterschrieben hatten und obgleich die Landesfürsten selbst sich dazu bekannten**).

Auch die Fürsten, Heinrich IV., obgleich er der „Friedfertige" hieß, und sein Bruder Albrecht hatten, namentlich wegen der Landestheilung, weitläuftige Streithändel. Das ward Veranlassung, daß der mecklenburgische Adel, welcher diese Theilung damals nicht wollte, zuerst zu einem geschlossenen Corps sich constituirte durch die sogenannte Union, geschlossen zu Rostock 1. August


*) I. Wigger's Schweriner Jahrbücher XIX. S. 65 ff.
**) I. Wigger's mecklenburg. Kirchengesch. S. 171.

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1523. Die Urkunde dieser Union besagt, daß die Landstände Mecklenburgs fortan ein einiges und unzertrennbares Corpus bilden und dieses fest zusammenbleiben und halten solle, so viel auch die Landesherren das Land unter sich theilen möchten. Unterschrieben ward diese Union, welche noch heut zu Tage Geltung hat, von fünf Gevollmächtigten der Prälaten, die es damals noch gab und die erst unter der folgenden Regierung in Wegfall kamen*), von dreiundzwanzig Gevollmächtigten der Ritterschaft und von den Räthen der Städte Rostock, Wismar, Neubrandenburg, Güstrow, Parchim und Schwerin. Ich lasse hier die Namen der dreiundzwanzig Gevollmächtigten der Ritterschaft folgen und gebe zugleich bei dieser Gelegenheit einen Anfang des Familiendetails der mecklenburgischen Ritterschaft:

1. Claus Lützow.
Die Lützow's sind eine von den eingebornen Familien, notorisch wendischen Ursprungs und haben sich bis auf die neueste Zeit im mecklenburgischen Hof- und Staatsdienste erhalten: ein noch lebender Ludwig von Lützow auf Boddin war der Vertraute des Großherzogs Paul Friedrich, erhielt sich noch beim Sturmjahr 1848 und unter ihm kam die neue demokratische Verfassung zu Stande, die sein Nachfolger, der jetzige Premier in Schwerin, abschaffte; ein Carl von Lützow, Schloßhauptmann, ist gegenwärtig noch Chef des Hofbau-Departements: dieser Herr ist zugleich einer der neusten

*) In dem Ausschreiben Herzog Heinrich's zur einfachen Landbede d. d. Schwerin 1550 Dienstag nach dem achten Tag drei Könige kommt der Prälatenstand zum letztenmale vor.