Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/060
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Aufträgen. Im J. 1689 den 18. August erhielt er von Herzog Johann Wilhelm den Auftrag, das neue Königspaar von England beim Antritt seiner Regierung zu gratuliren, nebst einer Instruction in Angelegenheiten, worüber er gleichzeitig am dortigen Hofe verhandeln solle. Seine Abreise verzögerte sich jedoch bis zum folgenden Frühjahr. Nach seiner Rückkehr wohnte er 1690 als Herzoglicher Abgesandter dem Congress im Haag bei, und wurde 1693 nochmal nach England gesandt. Besondere Verdienste erwarb er sich um die Stadt Cöln (*). Als im J. 1689 nach der, Kaiserlicher Intention gemäss, vollzogenen Chur-Cölnischen Wahl von Tag zu Tag Kriegsvölker in das Erzstift einzogen, und die Lage Cölns immer bedenklicher wurde, sandte der Herzog, weil er selbst nicht der Stadt zu Hülfe eilen konnte, den Frh. von Bongart zum Marschall von Schomberg, um bei demselben zu negotiiren, damit zur Sicherheit der Stadt von den unter seinem Commando stehenden Truppen einige tausend Mann ad interim dorthin verlegt werden möchten. Freiherr von Bongart war dann so glücklich, den Marschall zu veranlassen, dass er ein ansehnliches Corps anmarschiren und davon 3300 Mann in die Stadt einziehen liess: »wohedurch dan der Franzosen gegen die Stadt ettwan habende Desseins nicht allein unterbrochen, sondern auch die Zeit gewonnen worden, dass benachbahrte Chur- undt Fürsten mehrere trouppes ahn sich ziehen undt sich gegen die französische Unternehmungen in besseren Standt stellen mögen«. Eben so bemühte sich Frh. von Bongart im J. 1702 der Stadt Beistand zu verschaffen, als sie von dem zu Deutz stehenden französischen General Tallard mit einem Bombardement bedroht wurde.— Aber seine diplomatische Thätigkeit hatte auch zur Folge, dass die Franzosen, nachdem sie 1700 seine Herrschaft Moerstorf ausgeplündert hatten, im J. 1702 nicht nur Moerstorf,
- (*) In jenen Jahren wohnte er mit Familie zu Cöln, und sein jüngerer Stiefbruder führte die Verwaltung zu Paffendorf Der Capitular war so ein herzensguter Herr; er bittet seine Frau Schwägerin tausendmal um Entschuldigung, wenn er in seiner Geschäftsführung etwas versehen habe.
sondern auch Veltz und Zessingen, sammt der Herrschaft Winandsrath confiscirten; und ist Frh. von Bongart erst nach vielen Mühen und Verwendungen wieder zu seinem Eigenthum gekommen (*). — Derselbe wurde am 24. August 1644 gekauft, und ist am 9. August 1714 gestorben; seine Gattin ging ihm am 21. April 1704 im Tode voran. Diese Ehegatten hatten folgende Kinder:
- 1. Maria Francisca von Bongart (geb. am 29. Januar 1682, gest. 1768) heir. im J. 1705 Johann Werner Frh. von Baexen zu Veynau, und nach Tod desselben 1724 Johann Raab Frh. von Haxthausen Kais. General-Feldmarschall-Lieutenant, Churpfältzischen General-Feldzeugmeister, und Gouverneur der Vestung Jülich: welcher um 1735 gestorben ist; worauf Freyin von Bongart zur dritten Ehe geschritten mit Johann Wilhelm Graf von Efferen, dessen Titel ich aus seiner Todesanzeige hier einrücke: »Jean Guilleaume de Efferen Comte du St. Emp. Romain, General Feldzeugmeister, Conseiller Intime et Chambellan de Son Altesse Sérénissime Electorale Palatine, Colonel propriétaire d'un Regiment d'In-fanterie, Commandant des Trouppes Palatines des Duchés de Juliers et de Berg, Gouverneur de la Ville et Forteresse de Dusseldorf, Grand-Bailli de Gundelfingen, Chevalier de l'Ordre du Lion Palatine, Chevalier et Commandeur de la grande Croix de St. Michel«. Der Graf ist um Neujahr 1781 gestorben mit Hinterlassung einer zwölfjährigen Tochter aus zweiter Ehe mit einer Freyin von Brachel.
- 2. Anna Magdalena von Bongart Nonne im Kloster Meer, geb. 12. Januar 1683.
- (*) Die Herrschaften Moerstorf und Veltz, die Freiherr von Bongart den Ehegatten Max Carl Frh. von Martial Churpfältzischem Oberamtmann zu Simmern, Obristen der Cavallerie und General-Adjutanten, und der Maria Anna Freyin von Baexen im J. 1710 auf Wiederkauf verkaufte, hat die Vormundschaft der Minderjährigen im J. 1715 denselben erblich übertragen. Der jüngste Minderjährige suchte diese Herrschaften im J. 1763 zu retrahiren, jedoch ohne Erfolg.