Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/036

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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
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1. Statz von dem Bongart wurde nach Tod seines Vaters Herr zu Bergerhausen (l), Erbkämmerer und Amtmann zu Düren. In einem Theilungsvertrage, den er mit seinem Bruder Johann im J. 1482 auf unsrer Lieben Frauen Abend visitacionis geschlossen, heisst es also: »Item herzo sall Johan syns broder Statz Hillichsbreiff besiegelen ind den Hillich zom besten helffen keren.« Allein Gott fügte es anders. Im October 1482 war Statz von dem Bongart schon dem Irdischen enthoben. Margaretha vom Hauss, der er, laut Quittung, zweihundert Gulden in seinem Testament vermacht hat, war vielleicht seine Braut.
2. Johann von dem Bongart (G).
3. Bernard von dem Bongart widmete sich nach Wunsch seines Vaters dem geistlichen Stande, erhielt eine Prä-bende zu Bonn, und verzichtete im J. 1481 gegen eine Leibrente auf alle elterliche Erbschaft zu Gunsten seiner beiden Brüder.
4. Heylwig von dem Bongart heirathete im J. 1461 Philips von Bicken den Jungen (Sohn des Philips von Bicken Herrn zu dem Hane), der in der Folge Amtmann des Erzstifts Trier genannt wird. — Heylwig heisst in ihrem Ehevertrag die älteste Tochter. Aber von jüngern Töchtern findet sich keine Nachricht (²); in den Papieren des Johann von dem Bongart kommen Vornamen vor, Apol-lonia und Beatrix, von denen sich nicht mit Bestimmtheit sagen lässt, dass sie Schwestern desselben gewesen. Jedoch kann ich nicht umhin noch Folgendes zu bemerken. Hartman von Swanden Chur-Cölnischer Kellner zu Lechenich bekennt im J. 1475 nicht nur für sich, sondern auch für seine Hausfrau, dass er von Cunigunt von Burtscheid seiner »lieue gevaderss« die zehn Gold-

(1) Die Belehnung mit Bergerhausen empfing er im J. 1474 vom Erzbischof Roprecht; — (2) Die Coengart von dem Bongart bei Chr. Quix (Karmeliten-Kloster p. 17) gehört nicht hierhin; denn dieselbe war bereits im J. 1448 die Gattin des Steffen von Lieck Amtmann zu Geilenkirchen.

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gulden Renten, so ihm jährlichs auf Martini fällig, empfangen habe. Sodann bescheinigt im J. 1496 Sophia von Duynen Abtissin des Gotteshauses zu Marienborn genannt Burbach dem Johann von dem Bongart den Empfang der noch rückständigen zehn Goldgulden von wegen seligen Agnes, seligen Hartmans von Swanden ehelicher Tochter, Profess-Jungfrau in ihrem Kloster. Das Wort Gevatterin bedeutet hier auf keinen Fall Taufpathin; indess ist der Ausdruck der Quittungen zu unbestimmt, als dass ich eine genealogische Folgerung daraus zu ziehen wage.

G.

Johann von dem Bongart Herr zu Bergerhausen, Erbkämmerer und Amtmann zu Nörvenich und Monjoye. Im J. 1487 löste Herzog Wilhelm die Pfandschaft auf das Amt Düren und verschrieb seinem Erbkämmerer dagegen das Amt Nörvenich (das im J. 1545 wieder eingelöst ward). Sodann verkaufte Herzog Wilhelm ihm im J. 1499 eine Erbrente von 250 Goldgulden, und verpfändete ihm zu seiner Sicherheit das Amt Montjoye mit allen seinen Renten und Gefällen, ausgenommen den Wald, das Forstmeister-Amt und den Zoll. Gemäss Herzoglichem Schadlosbrief v.J. 1496 leistete Johann von dem Bongart Bürgschaft wegen einer Summe von 15000 Goldgulden: um welche nämlich Herzog Wilhelm die Lande von Brüggen, Wassenberg und Born von Wilhelm Grafen zu Wied und Moers Herrn zu Ysenburg angekauft hatte (*). — Johann von dem Bongart, der seit 1484 mit Elisabeth von Arckenteil (Tochter des Ritters Jacob Herrn zu Arckenteil und der Elisabeth von Schoenhoven) verheirathet war, ist im J. 1520 gestorben. Seine Gattin scheint ihm um 1528 gefolgt zu sein; denn erst in diesem Jahr empfing ihr Sohn Wilhelm die Belehnung mit Bergerhausen. — Mit Einwilligung der Mutter, und mit Auswerfung einer Leibrente für sie und ihre drei geistlichen Töchter, hielten die drei Söhne des Johann von dem Bongart im J. 1523 folgende Theilung:


(*) Lacomblet Bd. IV. p. 572.