Christliche Hausschule 1781/020

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Christliche Hausschule 1781
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Alles Verbrechen der Kindern wird abgefordert werden von den Eltern, welche ihre Kinder nicht wohl unterwiesen, und an guter Zucht und vätterlicher Bestrafung ermangelt haben (d).

Das Uebelhalten der Söhnen wird der Nachläßigkeit des Vatters, die Ausgelassenheit der Töchter der Saumseligkeit der Mutter zugeschrieben (e).

Dahero wird ein grosser Theil der Eltern aus der ewigen Seligkeit ausgeschlossen werden, eben deswegen, weilen ihre Kinder aus der Nachläßigkeit und strafmäßiger Schuld, nicht wie es sich gebühret, erzogen worden, und verlohren gehen (f).

O ihr Vätter! erziehet dann eure Kinder in der Zucht, Bestrafung und Furcht des Herrn (g). Dann die Furcht des Herrn erhaltet die Unschuld; bessert die Gemüther; vertreibt die Lastern, und bringt uns zuwegen alles Gutes (h).

(d) Origenes. (e) Heil. Ambrosius. (f) Zu den Ephesern 6. (g) Heil. Chrysostomus.