Ortsbezirk

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Ein Ortsbezirk ist in Hessen ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt.

Bundesrepublik Deutschland

Hessen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§ 81) können in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten Stadtverordnetenversammlung heißt) Ortsbezirke gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)[2].

Rheinland-Pfalz

Laut Gemeindeordnung des Landes[3] (§74) können Gemeinden ihr Gebiet in Ortsbezirke einteilen. Die Hauptsatzung bestimmt, ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden. Dabei kann das gesamte Gemeindegebiet in Ortsbezirke eingeteilt werden. Ortsbezirke haben einen Ortsbeirat und einen Ortsvorsteher. In Rheinland-Pfalz gab es am 31.12.2007 291 Ortsbezirke [4].

Benutzte Quellen und Literatur

  1. Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. 2005, S. 674, 686). (Stand Juni 2007)
  2. Vorlage:Wikipedia
    Vorlage:Wikipedia
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  3. [http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/GemO_RP.htm Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl 1994, S. 153)
  4. Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz, Stand 31.12.2007. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz