Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/344
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Bornhövd, sowie die bisher schon zn dieser Propstei gehörig gewesenen Kirchen Prohnsdorf und Warder. Es kamen an adligen, vormals Gemeinschaftlichen Kirchen hinzu: Sarau, Schlamersdorf und Süllfeld. Die Propstei hat überhaupt 11 Kirchen mit 14 Predigern.
6. Die Propstei Kiel wurde ganz neu organisirt nach dem Rescript vom 2. September 1811. Zu den ehemals Großfürstlichen Kirchen: Neumünster, Großen-Aspe, Bordesholm, Brügge, Flintbeck, Schönkirchen wurden hinzugefügt die klösterlichen Kirchen: Preetz, Barkau, Elmschenhagen, Propsteierhagen, Schönberg, und die adligen: Lebrade, Seelent und Flemhude. Auch die Kieler Landgemeinde wurde dieser Propstei zugelegt und dem Consistorium derselben unterworfen.[1] Propst wurde der Hauptpastor an der St. Nicolai-Kirche in Kiel, Consistorialrath Dr. Fock von 1812—1835 und Dr. Claus Harms seit Ostern 1836. Das Kieler Landconsistorium erhielt ein besonderes Regulativ vom 13. November 1820. Dasselbe hielt in der Regel zwei Mal im Jahre eine Versammlung auf dem Kieler Rathhause, und die Mitglieder waren: der Amtmann der combinirten Aemter Bordesholm, Cronshagen und Kiel als Director, der Amtmann von Neumünster und der Klosterpropst von Preetz, der Kirchenpropst und Hauptpastor in Kiel, zwei der ältesten Prediger der Propstei, der Amtsschreiber des Amtes Kiel als Actuar und Assessor. Die Stadt Kiel, welche drei Kirchen hat, die St. Nicolai-, die Kloster- und St. Jürgens-Kirche mit vier Predigern gehörte zu keiner Propstei und war auch noch 1837 der Generalsuperintendentur nicht untergeben. Die Stadt hatte seit älteren Zeiten ein eigenes städtisches Consistorium, dessen Mitglieder waren: der ganze Stadt-Magistrat und die Prediger der Stadt mit Ausnahme des Adjuncten.
7. Zu Oldenburg wurde gleichfalls eine neue Propstei eingerichtet im Jahre 1811 durch das Rescript vom 2. September. Dazu wurden gelegt 15 Kirchen und 2 Kapellen mit 19 Predigern, nämlich zuvörderst Oldenburg, Grube und Grömitz, welche Großfürstlich gewesen waren; demnächst die von der Propstei Segeberg getrennten Kirchen: Lütgenburg, Heiligenhafen und Großen-Brode; endlich die adligen, vormals Gemeinschaftlich gewesenen Gemeinden:
- ↑ Lübkert, Kirchl. Statist. Holst. S. 155.