Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/032

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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den in ihren Schriften zu Tage liegenden Heterodoxien, welche die Geistlichen wider sie so stark in Harnisch brachten. Der Generalsuperintendent Dr. Reinboht verfuhr gegen sie noch glimpflich; allein nach seinem Tode 1673 trat sein Nachfolger Dr. Sebastian Niemann wider sie in die Schranken, und unter den Schleswiger Geistlichen besonders M. Georg Heinrich Burghardus. Im December 1673 begab sie sich deshalb auf Königliches Gebiet nach Flensburg und suchte sich dort zu verbergen. Indessen nach einigen Wochen wurde ihr Aufenthalt daselbst bekannt, und es erhob sich eine große Bewegung im Publikum. Die Geistlichen eiferten nun in ihren Weihnachtspredigten wider ihre Irrthümer. Sie entfloh nach Husum am 5. Januar 1674. Auf Königlichen Befehl wurden den 30. Mai 1674 ihre Bücher auf dem Markte durch den Scharfrichter verbrannt, und einer ihrer Anhänger, Haase, mußte dies mit ansehen und wurde dann des Landes verwiesen. Nach Husum kam ein fürstlicher Commissär und führte gewaltsam ihre Druckerei nach Gottorf im Februar 1674, wobei auch sonst vieles in ihrem Hause spolirt wurde. Der Herzog soll sogar die Absicht gehabt haben, sie nach dem Tönninger Schlosse in Gefangenschaft bringen zu lassen. Dies unterblieb jedoch, wie berichtet wird, auf Vorstellungen des mit ihrer Verhaftung beauftragten Offiziers, eines Herrn von der Wiik. Bei diesem hielt sie sich nachher in Schleswig verborgen, bis bei Hofe ihre Sache eine bessere Wendung nahm, und begünstigt vom Präsidenten Kielmann ihr Proceß wegen Nordstrand einen günstigen Verlauf gewann.

Inzwischen erschien 1675 von dem Pastor M. Wolfgang Ouw zu Flensburg: „Apocalypsis haereseos“ oder „Offenbahrung der Ketzerey, Lügen und Irrthümer, welche Antonetta Bourignon in unterschiedlichen Büchern, und sonderlich im Gezeugniße der Wahrheit, zu Tage gelegt.“ – Das Husumsche geistliche Ministerium hatte schon 1674 ein Schreiben an sie erlassen in ziemlich gemäßigtem Ton, welches von dem Pastor Holmer abgefaßt war.[1] Doch die Geistlichen in Schleswig ruhten nicht und verlangten von ihr ein Glaubensbekenntniß. Nachdem sie dieses eingereicht hatte, blieb sie ungefährdet, bis die Dänen Schleswig in Besitz nahmen, worauf sie am 2. März 1676 nach Hamburg entfloh. In Schleswig


  1. Gedruckt in Krafft „Jubelgedächtniß“ S. 507–563.