Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/375

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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich
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Wevelinghoven


Bei den Begräbnissen der Reformirten auf dem bisherigen Kirchhofe solle keine Predigt gehalten, auch kein Außwendiger, zu Wevelinghoven nit wohnhaft, dort gelegt werden."[1]

Der letzte Punkt bot Anlaß zu den heftigsten Differenzen, die sich 1776 sogar zur Mißhandlung des katholischen Pfarrers Schiffer steigerten, weil er der Frau des Gerichtsschöffen Glasmacher, Anna Flören, das Begräbniß auf dem Kirchhofe verweigert hatte. Zwar wurde die Leiche am 13. Januar mit Gewalt beigesetzt, jedoch am 15. März Nachts ausgegraben und an das Predigerhaus gebracht, wo sie einen entsetzlichen Geruch verbreitete. Der Vogt Schiller verfügte sofortige Wiederbestattung in das alte Grab, mußte aber einige Zeit lang den Kirchhof durch fünf Schützen bewachen lassen, um weiterm Scandale vorzubeugen.[2] Der Küster, der im Namen des Pastors gehandelt, wurde mit 35 Reichsthalern, der Pastor selbst in zweimaliger Verdoppelung mit 100 Goldgulden bestraft. Obwohl §. 6 der Vereinbarung von 1670 bestimmt hatte, daß bei den Begräbnissen der Reformirten auf dem Kirchhofe keine Predigt gehalten werden solle, so fand doch meistens das Gegentheil Statt, selbst in der Kirche. Diese Verhältnisse dauerten bis in die französichen Zeiten. "Im Jahre 1791," heißt es im Sterberegister der reformirten Gemeinde zu Wevelinghoven, " am 17. November starb die hochwohlgeborene Fräulein Francisca von Heyler im 84. Jahre ihres Alters. Hiebei sei bemerkt, daß der Herr Amtmann Kruse keine Beerdigung in der Kirche mehr gestatten, sondern gänzlich abgeschafft wissen will, gedachte Fräulein auf dem sogenannten Kirchenkämpchen begraben wurde, wo überhaupt denjenigen Gemeindegliedern in Zukunft eine Begräbnißstelle angewiesen wird, die entweder kein Grab auf dem katholischen Kirchhofe haben, oder als Auswärtige daselbst nicht begraben werden können."

Die Familie Hundt zum Busch hatte das Begräbnißrecht in der Kapelle zur h. Katharina in der Pfarrkirche. Bei einem Todesfalle pflegte an drei Tagen nach einander geläutet zu werden. Vor und nach dem Jahre 1735 wohnten auf Haus Busch die Freiherren von Quadt, von Calcum, von Weipeler, von Dincklage und von Brachel. Sie fanden ihre Ruhestätte in jener Kapelle.[3]. Zweifelhaft war das Begräbnißrecht für die Besitzer des Deutz'schen Hauses. Diese behaupten, jenes Recht sei dem Gute anklebend, der katholische Pfarrer dagegen, nur den gräflichen Amtmännern aus dem genannten Hause käme dasselbe zu. Endlich wurde der Streit 1792 geschlichtet. Die Kirche erhielt 400 Reichsthaler, die katholischen Armen 100. Dafür wurde den jedesmaligen Besitzern


  1. Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein, XXVIII. XXIX. 227.
  2. Annalen, loco cit. 239...
  3. Sieh unter Busch