Handbuch der praktischen Genealogie/043

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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wir zu ermitteln, von wem ein Mensch abstammt, wobei es wiederum keinen Unterschied macht, ob die betreffenden Vorfahren Frauen oder Männer sind, so haben wir die Azendenztafel, die Darstellung aller Personen, von denen jemand in gerader Linie abstammt.

Um das bekannte Bild vom Blut zu gebrauchen, die Deszendenztafel umfaßt alle Personen, in denen das gemeinsame Blut einer anderen Person, des Stammvaters, fließt; die Aszendenztafel umfaßt alle Personen, deren Blut in einer anderen Person, dem Probanten, fließt.

Wenden wir uns der näheren Charakterisierung der beiden Grundtypen und dann ihrer zahlreichen Abarten zu, um dann die beiden Arten gemeinsame Erscheinung des Implexes zu besprechen.

Die Deszendenztafel

Die Deszendenztafel in ihrer theoretischen Reinheit wird praktisch fast nie vorkommen. Eine Darstellung aller Nachkommen einer Person hat für die historische Seite der Genealogie keinen besonderen Wert und ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Anders steht es vom naturwissenschaftlichen Standpunkt aus. Hier ist die Darstellung der gesamten Nachkommenschaft von größter Wichtigkeit, weil es sich darum handelt, die Spuren einer vererbten Anlage auch über den Kreis der Familie im engeren Sinn, der agnatischen, zu ermitteln. Ebenso ist in jenem Zweig der Genealogie, wo uns diese Wissenschaft praktisch am häufigsten, wenn auch unbewußt, vor Augen tritt, im Rechtsleben, die Deszendenztafel von großer Bedeutung. Unser Erbrecht fordert im Gegensatz zur altrömischen und altgermanischen Agnatensukzession, die also auf der Stammtafel basiert (wie gleich später zu zeigen sein wird), die Erbberechtigung aller Deszendenten, auch derjenigen der weiblichen Linie. Die Gesamtheit der im Sinne des geltenden Rechts berufenen (gesetzlichen) Erbfolgeberechtigten findet sich also in der Deszendenztafel.

Stammtafel

Weit häufiger aber als die reine Deszendenztafel ist bis vor kurzem die Stammtafel gewesen. Bis in die jüngste Zeit hat man diesen Ausdruck in völlig unklarer Terminologie für sämtliche Arten genealogischer Darstellung verwendet, ohne sich des Gegensatzes bewußt zu werden, der zwischen den einzelnen Typen besteht.

Da bisher die Genealogie meist nur als Hilfswissenschaft der Geschichte fungierte oder als "Part pour Part" Selbstzweck der Genealogie eines Geschlechts, eben die Genealogie dieses Geschlechts war, so ist es natürlich, daß die Stammtafel in der Literatur dominiert. Was ist die Stammtafel theoretisch? Es ist ein Auszug aus der Deszendenztafel, der nur jene Personen umfaßt, die von einem gemeinsamen Stammvater durch Zeugung in gerader Linie abstammen, wo also nur Männer als Bindeglieder zwischen Stammvater und Nachkommen fungieren. Für den Juristen ist die Abgrenzung klar gegeben, die Stammtafel ist die tabellarische Darstellung der Agnaten. Für Nichtjuristen bildet sich ein Anhaltspunkt im äußerlichen Charakteristikum, daß — heutzutage — die Glieder einer Stammtafel den gleichen Familiennamen führen müssen. Die Stammtafel ist daher die tabellarische Darstellung der Nachkommen einer Person, von welcher dieselben