Handbuch der praktischen Genealogie/105
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Handbuch der praktischen Genealogie | |
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Band 2 Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI | |
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sie, ebenso unsere Altertumsvereine. je vollständiger die Reihe der für eine einzelne Stadt im Laufe der Zeit gedruckten Adreßbücher in einer Bibliothek vorhanden ist, um so größer ist dieser Quellenwert. Auch können dem Familienforscher solche Adreßbüchersammlungen nützlich werden, die in modernen Lesehallen oder Geschäftsräumen aufgestellt sind. ln der Dresdner Lesehalle (Dresden-Altstadt, Waisenhausstraße) findet man Adreßbücher aller wichtigeren Städte Deutschlands; sie ist gegen eine Gebühr von 30 Pf. täglich geöffnet1) ln manchen Städten haben einzelne Geschäfte größere Sammlungen von Adreßbüchern angelegt. ln Frankfurt a. M. sind beispielsweise in den Geschäftsräumen der Firma Mahlau 8: Waldschmidt etwa 3000 Adreßbücher deutscher und ausländischer Städte zum öffentlichen Gebrauch gegen eine Gebühr von 20 Pf. für das erste und je 10 Pf. für jedes weitere Adreßbuch ausgestellt (vgl. oben S. 66).
Führen die Listen über die Aufnahme der Bürger immer nur einen Teil der Bevölkerung auf und überdies nur einmal, nämlich in dem jahre, in dem das Bürgerrecht erworben wird, so beschäftigen sich die Steuerlisten, für die auch die Benennungen „Beedbücher“ und „Geschoßregister“ vorkommen, mit der gesamten erwerbstätigen Einwohnerschaft, wenn auch im wesentlichen nur mit den Haushaltungsvorständen. Aber sie schildern uns diese in regelmäßigen Zwischenräumen, oft jahr für Jahr und lassen uns damit Einblicke tun in die kleinen Veränderungen, die sich auch bei einer sehr seßhaften Bevölkerung während eines jahres vollziehen. Bestimmte genea- logische Beziehungen lassen sich aus diesen Rechnungen häufig mit Wahrscheinlichkeit erschließen. Wenn zwei Leute gleichen Namens und gleichen Berufs der Zeit nach genau aneinander anschließend in den Steuerregistern derselben Stadt, womöglich an derselben Stelle (zwischen denselben Namen) verzeichnet auftreten, so daß sie sich also in Wohnung und Beruf ablösen, so würde es einen mehr als sonderbaren Zufall bedeuten, wenn diese beiden verwandtschaftlich sich gar nichts angingen. Nimmt man dann die übrigen archivalischen Quellen hinzu, so wird sich die Wahrscheinlichkeit des bestimmten genealogischen Verhältnisses mehr oder weniger zur Gewißheit steigern2) Diese Steuerlisten sind häufiger benutzt3), als herausgegeben worden. Eine einschlagende Veröffentlichung liegt für Leipzig vor: Wustmann hat in den „Quellen zur Geschichte Leipzigs“, 1. Bd. (Leipzig 1889), S. 48-189 die ältesten vorhandenen, die gesamte Bevölkerung Haus für Haus namentlich
1) In München kann man dieselben kostenlos auf dem Polizeiamt einsehen.
2) Joh. Hohlfeld, Stadtrechnungen als historische Quellen. Ein Beitrag zur Quellenkunde des ausgehenden Mittelalters. Dargelegt an dem Beispiele der Pegauer Stadtrechnungen des 14./15. Jahrhunderts. Leipziger Dissertation 1912, 174 S. (= Bibliothek der Sächsischen Geschichte u. Landeskunde, hrsg. v. Gustav Buchholz u. Rudolf Kötzschke, Bd. 4, H. I). Hohlfeld behandelt die Stadtrechnungen auch als literarische, wirtschafts-, sozial-, siedelungs- und verfassungsgeschichtliche Quellen.
3) So beruht z. B. das Buch von Arno Vetter, Bevölkerungsverhältnisse Mühlhausens i. Th. im XV. u. XVI. Jht., Leipzig 1910 (= Leipziger histor. Abh., hrsg. v. E. Brandenburg, G. Seeliger, U. Wilken, Heft XVII) auf den Geschoßbüchem der genannten Stadt.