Promotion

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Die Promotion (lateinisch promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium).

  • Die Arbeit und Prüfung für eine Doktorarbeit, er promoviert.

Abkürzung

Prom., prom.

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4175921-7