Arbitrium

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 23. November 2021, 08:56 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Arbitrium

Amtssprache

  1. Arbitrium
  2. Arbiter, Arbitrator
1. Bedeutung
vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch. [1]
2. Bedeutung
ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen. [2]

Fußnoten

  1. Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
  2. Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)