Hörnschemeyer (Hof)
Übersicht
Anschrift: Alte Anschrift: Heutiger Eigentümer: Heutige Nutzung: Namensformen: Hörnschemeyer Namensursprung: siehe Hörnschemeyer_(Familienname) Weitere Hofnamen: Hornesche Hof, Hurneschehof, Hörnschen Hof, de hornesche hove Erste Erwähnung: 13. Jhd. Früherer Hofstatus: Vollerbe, dem Domkapitel hörig Koordinaten N/O:
Entwicklungsgeschichte
Der Hof Hörnschemeyer, der Hornesche Hof war dem Domkapitel zu Osnabrück eigenbehörig. Der Hornesche Hof wird im 13. Jahrhundert erwähnt. Die Schutzvogtei über Hurneschehof überträgt der Edelherr Hermann v. Blankena um das Jahr 1223 auf den Bischof. Der Hof liegt im Norden der alten Gemeinde Wallenhorst auf dem Hörnschen Knapp, einer Anhöhe an der Grenze zu Pente (Bramsche) (ein Ortsteil von Bramsche (Hase)). Wenn man weiter nach Norden fährt, folgt der Höhenzug Penter Knapp. Ein „Knapp“ ist eine steile, aber nicht lange anhaltende Höhe im Weg.
Der letzte Hofbesitzer aus der Familie der Hörnschemeyers (der auf Sander Hörnschemeyer zurückgeht) war die Familie August Mathias Hörnschemeyer (1868 – 1918). Dieser kommt in den Annalen leider nicht besonders gut weg, denn es fehlte ihm wohl das Gespür für gutes Wirtschaften, heißt es. Denn die von ihm errichtete Wassermühle war ein Flop, er ging auch viel lieber zur Jagd als hinter dem Pflug zu stehen und kleidete sich gern vornehm. Unvorsichtigerweise bürgte August für einen Jagdfreund mit einem hohen Betrag. Als jener dann kurz darauf pleite ging, rückten die Gläubiger auch dem Hörnschen Hof auf den Pelz und trieben ihn 1912 in die Insolvenz. 77 Hektar Land wurden aufgeteilt und an 27 Interessenten veräußert. Die Hofstelle selbst ging an die Familien Stallkamp und Brockmeyer.
Gebäude und Bewohner
Der Hörnschen Hof, der vermutlich schon vor 1000 Jahren existierte, war ursprünglich der größte Wallenhorster Hof mit Ländereien beiderseits der Chaussee nach Bramsche und auch im angrenzenden Pente. Der erste urkundlich erwähnte Hofbesitzer war 1565 ein Sander Hörnschemeyer. Im Jahre 1605 wird der Vollerbenhof in einem Verzeichnis der Grundherren und Höfe des Fürstbistum Osnabrück als dem „Thumbcapitel“ gehörig aufgeführt (NLA OS Rep 100/88/9).
Am Ostersonntag, dem 31. März, 1652 nahmen De Hornische Meyer, dessen Ehefrau, die Söhne Ludike, Sander und Johan, sowie die Tochter Regina an der Erstkommunion in der St. Alexanderkirche teil. [1]
Ahnengalerie
Quellen
- ↑ NLA OS Rep 100/188/7 Vol. II (1652): Volkszählung in der Diözese Osnabrück mit besonderer Berücksichtigung der Konfession - Dekanate Fürstenau, Grönenberg, Iburg (Kirchspiel Oesede), Osnabrück und Vörden, S. 97-101