Königreich Westfalen/Generaldirektion der direkten Steuern

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Hierarchie

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Generaldirektion der direkten Steuern

Das Dekret vom 29. März 1808" errichtete unter Aufsicht des Ministers der Finanzen, des Handels und des Schatzes eine Generaldirektion der direkten Steuern, um Veranlagung und Erhebung dieser Steuergattung nach neuem System beschleunigt und gleichmäßig durchzuführen. Auch Niederschlagung und Reduktion der direkten Steuern oblag dieser Behörde.

An ihrer Spitze stand ein Generaldirektor, ihm zur Seite vier Generalinspektoren. Erst durch Dekret vom 16. April 1811 fielen die Stellen des Generaldirektors und eines Generalinspektors fort. Die Aufgaben des Generaldirektors übernahm unmittelbar das Finanzministerium (I. Division). Die drei verbliebenen Generalinspektoren arbeiteten von nun an nach Anweisung des Finanzministers. Sie bereisten planmäßig die Departements und überwachten besonders den Fortgang der Arbeiten am neuen Kataster.

In jedem Departement bestand unter der Generaldirektion (bzw. seit 1811 unter dem Finanzministerium) eine Direktion der direkten Steuern. Sie bestand aus einem Direktor, einem Inspektor und einer der Zahl der Distrikte entsprechenden Anzahl von Kontrolleuren. Ihrer Unterstützung dienten einige Supernumerare.

Leitung

Generaldirektor war Karl August Malchus (seit Ende 1810 Finanzminister). Ihm folgte von Schmidt-Phiseldeck bis zur Aufhebung der Generaldirektion am 16. April 1811.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Generaldirektion der direkten Steuern
    • Umfang: 9 Aktenstücke (1Paket). Verzeichnung: Repertorium B 80. Darin:
      • Bisherige direkte Abgaben, Erhebung der direkten Steuern und deren Kosten. Provisorisches Kataster, Revision der Kataster. Grundsteuer von bisher exemten Grundstücken. Lehnpferdegelder aus dem Fürstentum Lippe.