Genealogisch-historische Anwendungsfälle

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 31. Mai 2020, 17:14 Uhr von Ernestus (Diskussion • Beiträge) (Ergänzungen: Abgabe an Archive nicht auf Staatsarchive beschränkt; Rechtssicherheit bei (noch) geschützten Forschungsdaten)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es werden hier typische Situationen gesucht, also dass jemand schildert, welche Art von Unterstützung er beim Umgang mit den Forschungsdaten brauchen kann, wobei jeweils eigene Leistungen für die Allgemeinheit auch mit anklingen sollten.


Themenbereich A: Datenverknüpfung

- Aufbau einer gemeinsamen Familiendatenbank

In unserem familienkundlichen Verein wird seit den 1990er Jahren immer wieder der Wunsch laut, dass eine gemeinsame Familiendatenbank aufgebaut wird, an der alle Mitglieder gleichzeitig mitarbeiten können. Ziel wäre es, dass eine Person jeweils nur einmal in der Datei auftaucht, und dass sowohl die Originalquellen (z.B. Kirchenbücher oder Volkszählungslisten) als auch die Kontaktdaten der Bearbeiter transparent angegeben werden. Grundlage wären nicht die laufenden, sondern die jeweils bereits abgeschlossenen Forschungen, wobei allerdings auch Datenbestände unterhalb der Ebene eines abgeschlossenen Ortsfamilienbuchs genutzt werden sollen. Gesucht werden erstens Verfahren der eindeutigen Identifikation von Personen über Normdaten, zweitens Verfahren und Standards der Datenkuratierung, drittens Techniken der Programmierung von Webinterfaces, die eine niederschwellige Pflege und Abfrage der Daten ermöglichen. Eine andere Variante dieser Problematik stellt sich dort, wo verschiedene regionale Familiendatenbanken bereits existieren und nicht von einem "Schwarm", sondern von Einzelnen verantwortet werden. Einer der beteiligten regionalen Vereine hat z.B. eine Familiendatenbank mit etwa einer halben Million Personendatensätzen erstellt, die ungefähr den Raum eines ganzen Bundeslandes für die Zeit ab ca. 1700 erfasst. Ein anderer Verein strebt an, einen an das niederländische (dort von einem Verbund von Archiven getragene) Portal https://www.wiewaswie.nl/en/ angelehnten Verbund aus bereits publizierten Ortsfamilienbüchern zu schaffen. Ein langfristiges Ziel des Vereins für Computergenealogie besteht darin, die für etwa 800 Orte separat geführten Online-Ortsfamilienbücher mit zusammen über 10 Millionen historischen Personendatensätzen untereinander zu verknüpfen. In jedem Fall stellt die Verknüpfung über Normdaten ein Problem dar, weil personenbezogene Normdaten erst über Verfahren der Record Linkage hergestellt werden müssen. Hier käme es darauf an, dass eine Best Practice zur Konstruktion personenbezogener Normdaten erarbeitet würde.

Themenbereich B: Informationen sammeln

- Gibt es wissenschaftliche Standards für die Ahnenforschung? Ich steige als Privatmann gerade in die Ahnenforschung ein. Ich sehe die Ahnenforschung allerdings nicht nur als Selbstbeschäftigung, auch andere sollen etwas von den Forschungsergebnissen (und -Wegen) haben und sie bestmöglich selbst vollständig nachvollziehen können. Gibt es wissenschaftliche Standards die ich anwenden kann, um dies zu garantieren? Könnte das Forschungsdatenmanagement nicht nur die Forschungsdaten managen, sondern über den gesamten Prozess, wie man solche Daten – z.B. eben über die Vorfahren – zusammenstellt, so klar informiert, schult und berät, dass auch Anfänger den verstehen?

Themenbereich C: Standards für das Archivieren und Publizieren von Informationen

- Gibt es eine Praxisempfehlung für den digitalen genealogischen Nachlass? Viele Menschen steigen erst nach Abschluss des Arbeitslebens in die familiengeschichtliche Forschung ein und machen sich dann von Anfang an Gedanken darüber, dass ihre Forschertätigkeit endlich ist. Daraus ergibt sich ein starkes Interesse an der Frage, wie man seine Ergebnisse über die eigene Lebensdauer verfügbar hält. Dafür scheinen drei Medientypen geeignet: (a) die Archivierung der Forschungsdaten (wenn nicht auf Papier im Kommunal-, Staats- oder Vereinsarchiv, dann digital in einem Datenarchiv), (b) die Selbstpublikation der Ergebnisse im Internet oder auch im Druck, (c) die „zitierfähige“ Publikation, wiederum im Internet (mit persistenter URL) oder auch als Verlagspublikation (mit ISBN). Hier stellt sich zunächst die Frage, wie die Forschungsdaten denn sortiert, gestaltet, gekennzeichnet sein müssen, damit sie überhaupt für eine Archivierung in Frage kommen, und ob es einen bestimmten Umfang, eine zeitliche Tiefe oder Qualitätsmaßstäbe gibt, die erreicht werden müssen. Gibt es eine Strategie für klar definierte große Bestände einerseits, weniger strukturierte Sammlungen in einem noch aufzubauenden durchsuchbaren Zufallsfundrepositorium andererseits? Wie geht man damit um, dass bestimmte Datenbestände zum Wegwerfen zu schade, aber zum Veröffentlichen nicht sicher genug erscheinen? Gibt es eine rechssichere Möglichkeit, Daten so zu archivieren, die derzeit noch Sperrfristen (Archivrecht, Datenschutz, Urheberrecht ...) unterliegen, dass sie nach Ablauf der Beschränkungen zugänglich zu machen?

- Wenn ich Forschungsergebnisse auf einer Website veröffentliche, wie ist dann die Langzeitverfügbarkeit zu sichern? Eine mögliche Strategie der Datensicherung und verbreitung besteht darin, sie auf einer Website selbst zu veröffentlichen und auf dauerhafte Zugänglichkeit z.B. über das Internet Archive zu hoffen. Eine Website scheint die beste Form zu sein, um die Auffindbarkeit zu garantieren - aber wie steht es mit deren Langlebigkeit? Ein Blog scheint die beste Form zu sein, um den Prozesscharakter von Forschung deutlich zu machen – aber wie verhindere ich einerseits, dass Daten, die ich aus guten Gründen (noch) nicht in klassischer Form veröffentlicht habe, von anderen ohne Quellenangabe übernommen oder als sicherer Befund missverstanden werden, und andererseits dass sie dann doch mit der Website für immer gelöscht werden? Kann ein Prozess formal beschrieben werden, der private Websites inhaltlich so erschließt, dass sich aus dieser Erschließung eine Entscheidungsgrundlage für die Webarchivierung (etwa im Rahmen des Webharvesting der DNB) ergibt?

- Online-Publikation unveröffentlichter Hochschulschriften und anderer Manuskripte Wenn ich im Zuge meiner Forschung auf unveröffentlichte Arbeiten anderer stoße (Beispiel: eine ungedruckte Dissertation einer Verwandten), wie kann ich für eine dauerhaft zugängliche und zitierfähige Online-Publikation sorgen? Ist die Digibib des Vereins für Computergenealogie dafür geeignet, bzw. wie kann man dafür sorgen, dass sie diesen Status bekommt?

- Familienanzeigen archivieren Ich verwalte als Privatperson einen großen Bestand von einigen Millionen Familienanzeigen (vor allem Todesanzeigen) aus Tageszeitungen des 20., z.T. auch 19. Jahrhunderts. Die Daten liegen einerseits als Digitalisate, andererseits als partielle Texterfassungen (Name des Verstorbenen, Ort, Datum) vor. Da die in den Anzeigen benannten Hinterbliebenen zu großen Teilen noch leben, greifen für die Weitergabe und Verarbeitung der Daten Datenschutzbestimmungen. Wie kann der Bestand rechtlich sauber für die Forschung bewahrt werden? Ich möchte den Bestand nicht weiter als Privatperson verantworten.

- Selbstentwickelte Tools als Open Source veröffentlichen, z.B. Verwandtschaftsrechner Für eine private Website habe ich einen Verwandtschaftsrechner programmiert, der auf den eigenen Datenbestand auf der privaten Seite zugreift und für je 2 beliebige Personen zeigt, wie sie verbunden sind. Wie kann ich dafür sorgen, dass das Tool auch von anderen benutzt werden kann?

- Wie können wir dafür sorgen, dass das GOV auch außerhalb der Genealogie zum Standard wird? Unser bürgerwissenschaftlicher Verein hat ein Ortsverzeichnis entwickelt, das mit Bezug auf Deutschland und viele andere Länder Ortsnamen (in variierenden Schreibweisen), kirchliche und staatliche Zugehörigkeiten im Zeitverlauf sowie geographische Koordinaten erfasst. Die Abdeckung auf Ebene der Siedlungsplätze (also unterhalb der Gemeinden) beträgt für das späte Kaiserreich bereits etwa 80%. Das Verzeichnis liegt als Open Data vor und ist über einen Webservice abrufbar. Im bürgerwissenschaftlichen Bereich haben wir damit einen Standard gesetzt. Wie können wir erreichen, dass dieses System sich auch im akademischen Bereich als Standard etabliert?