Vogtei

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Disambiguation notice Vogt ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Vogt (Begriffserklärung).


Der Begriff

Die Vogtei ist das Amt oder der Amtsbezirk eines Vogts. Das Vogteigericht ist das Gericht eines Vogts. Während es sich in den späteren Territorien hierbei meist um Niedergerichte handelte, waren es als Patrimonialgerichte in reichsunmittelbaren Herrschaften oder Erbherrschaften und in den Städten in der Mehrzahl der Fälle Hochgerichte.

Ein bäuerliches Gut, das Vogteigut, das nur einem Schirmvogt unterstand (im Spätmittelalter häufig dem Landesherrn). Da es keiner Grundherrschaft angehörte, zahlte sein Besitzer lediglich Bede oder das Vogtrecht.[1][2][3][4]


GOV-Objekttyp

70 - Vogtei - {eng=bailiwick, deu=Vogtei}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Vogtei,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

Ähnliche Objekttypen

Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Otto, E. F., Die Entwicklung der dtsch. Kirchenvogtei im 10. Jh. (1933)
  2. Schlesinger, W. Die Entstehung der Landesherrschaft (1941)
  3. Waas, A. Vogtei und Bede in der dtsch. Kaiserzeit (Teil l: 1919; Teil 2: 1923)
  4. Weitere Erklärungen siehe Gen-Wiki Vogt (Begriffserklärung)