Mietingen
Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Baden-Württemberg > Regierungsbezirk Tübingen > Landkreis Biberach > Mietingen
Einleitung
Allgemeine Information
Die Gemeinde Mietingen gehörte zum Oberamt Laupheim. 1938 wurde das Oberamt Laupheim aufgelöst, die Gemeinde wurde dem Landkreis Biberach eingegliedert. Bei der Gemeindereform 1973 verblieb Mietingen bei diesem Landkreis als selbständige Gemeinde. Dabei wurden einige bis dahin selbständige Gemeinden zu Mietingen eingemeindet.
Politische Einteilung
Zur Stadt gehör(t)en folgende Teilorte und Wohnplätze:
- Mahlmühle
- Sägmühle
Die folgenden bis dahin selbständigen Gemeinden wurde im Zuge der Gemeindereform 1973 mit den Wohnplätzen zu Mietingen eingemeindet:
- Baltringen bis ca. 1973 selbständige Gemeinde
- Walpertshofen bis ca. 1973 selbständige Gemeinde
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Die evangelischen Einwohner der Gemeinde waren zu Laupheim eingepfarrt.
Katholische Kirchen
In Mietingen besteht eine katholische Pfarrei mit den Wohnplätze und folgendem Ort als Filialen:
- von Schönebürg war eingepfarrt:
- Hochdorf seit 1810 bei Schönebürg
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
Siehe Eintrag Mietingen in Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher, Seite 137.
Katholische Kirchengemeinde Mietingen
- Taufbücher ab 1730
- Ehebücher ab 1766
- Totenbücher ab 1766
Ältere Register sind vermißt.
Im Staatsarchiv Ludwigsburg sind keine Zweitschriften vorhanden
Siehe Eintrag 117894 im FamilySearch-Katalog
Adressbücher
- Einträge aus Mietingen in der Adressbuchdatenbank.
Bibliografie
- Volltextsuche nach Mietingen in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
- Ortssuche nach Mietingen in der Deutschen Digitalen Bibliothek
- Literatursuche nach Mietingen in der Landesbibliographie Baden-Württemberg online
Historische Bibliografie
Weitere Bibliografie
Verschiedenes
Weblinks
Offizielle Webseiten
Historische Webseiten
Weitere Webseiten
Zufallsfunde
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>MIEGENJN48WE</gov>
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