Forstläufer
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Berufsbezeichnung
Der Forstläufer stand nach hessischem Recht dem Förster als Aufsichtsperson zur Seite. Eine Gemeinde konnte auch einen Forstläufer vorschlagen, der dann in herrschaftliche Dienste genommen wurde.
Quelle: Grimm, Karl: Rechtsverhältnisse des Gemeindsnutzen in Oberhessen mit Beziehung auf die Königliche Verordnung vom 13.5.1867. Marburg : Elwert, 1870
- Siehe auch Flurschütz