Amtsblatt G 1873 No.36 Verord.595
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- 27.8.1873, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, No.36, Verordnung No.595
- Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Odre vom 30.Juli c. auf Grund des Gesetzes vom 14.April 1856 -§1- zugenehmigen geruht, daß Forstkolonie Neudorf, im Kreise Pillkallen, unter Abtrennung von dem Guts- und Polizeibezirke des Forstreviers Schorellen unter Vereinigung mit dem Polizeibezirke der Domainen_Polizei-Verwaltung Pillkallen zu einem besonderen Gemeindebezirke unter dem Namen Neudorf erhoben wird. [1]