Amtsblatt G 1872 No.26 Verord.395

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  • 18.6.1872, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1872, No.26, Verordnung No.395
Sr. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 29.Mai c. zu genehmigen geruht, daß die Besitzung Jodupönen, Kreises Goldap, mit eimem Flächeninhalte von circa 181 Hektaren von dem Guts- und Polizeibezirke des Forstreviers Nassawen abgetrennt, zu einem selbständigenGutsbezirk erhoben und dem Polizeibezirke der Domainen-Polizei-Verwaltung Adlersfelde überwiesen wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1872, Nr.25, Verordnung Nr.395, S.172 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums