Dominium directum

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Dominium directum

Amtssprache


Bedeutung
Direktbesitz [1]

Französische Zeit

  • Fürstbistum Münster: Dem Code de Napoleon waren die für die Grundherrschaften charakterisierenden gemischten Eigentumsformen der Grundherrschaft fremd. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte man auch das Dominium directum der Grundherrschaften beseitigen müssen. Zwar wurde im Zivilrecht die Leibeigenschaft abgeschafft, aber die lehnsherrlichen Grundrechte des Feudalswesen bleben bis zu den preußischen Ablösemöglichkeiten bestehen.

Fußnoten

  1. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)